"Ein Fall für Zwei"

Scheidungsanwalt: “One-Night-Stands nicht beichten”

Wien
12.03.2010 09:41
Der Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter (Bild) ist unter die Autoren gegangen. In "Ein Fall für Zwei" gibt er Ehetipps, die auf seiner 30-jährigen Berufserfahrung - Ainedter hat sich als Strafverteidiger und Scheidungsanwalt einen Namen gemacht. Der Advokat ist seit 33 Jahren in erster Ehe verheiratet.

Sechs von zehn Ehen werden in Wien geschieden. Durchschnittlich hält eine Ehe neun Jahre. Dass danach nicht zwangsläufig der Gang zum Scheidungsrichter folgen muss, machte Ainedter am Donnerstagabend bei der Präsentation seines Buches im Wiener Theatercafé deutlich: "Eine Ehe ist kein Selbstläufer. Man muss für eine Beziehung schon auch etwas tun." Konkret führte der Experte unter anderem Toleranz dem Partner gegenüber, Gesprächsbereitschaft und das wechselseitige Zugestehen von Freiräumen ins Treffen.

"One-Night-Stands sollte man nicht beichten"
So empfiehlt Ainedter, aus einem einmaligen Seitensprung kein Drama zu machen: "One-Night-Stands sollte man nicht beichten, weil's nix bringt. Das hab' ich x-mal in meiner Berufslaufbahn erlebt. In einer glücklichen, funktionierenden Beziehung sollte bei einem an sich unbedeutenden Vorfall das schlechte Gewissen Strafe genug sein."

"Mangelnde Erfahrungen" mit Sex können Ehe "gefährden"
Grundsätzlich sollte man nach Ainedters Dafürhalten Sex unbedingt in genügendem Ausmaß bereits vor der Hochzeit ausprobiert haben: "Mangelnde Erfahrungen auf diesem Gebiet können eine Ehe gefährden, wenn der eine der beiden draufkommt, dass er vielleicht etwas versäumt hat." Zudem rät der Scheidungsanwalt dazu, sich mit der Verwandtschaft des Partners zu arrangieren, aber keinesfalls mit der Schwiegermutter unter demselben Dach zu wohnen.

Wenn eine Ehe bereits aus dem Ruder läuft, sollten größere Anschaffungen vermieden werden. Sonst könnte es einem ergehen wie einem Klienten des Promi-Anwalts: Dieser musste nach der Scheidung nicht nur für den Unterhalt seiner Ex-Frau, sondern auch für die Lebenshaltungskosten einer gemeinsam angeschafften Dogge aufkommen. Für den Hund, den die Frau bei ihrem Auszug mitnahm, hatte er ihr immerhin monatlich 200 Euro zu überweisen.

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