Mordfall Irene

Hauptverdächtiger laut Gutachten zurechnungsfähig

Salzburg
19.03.2019 13:19

Im Mordfall Irene ist jetzt ein Gutachten von Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingelangt. Demnach war der 17-jährige Hauptverdächtige zur Tatzeit zurechnungsfähig. Der Bursch soll die 20-Jährige Irene P.  am 20. Oktober 2018 im Eingangsbereich ihrer Wohnung in Zell am See erschossen haben. Er wurde kurz vor Weihnachten festgenommen und hat die Tat im Jänner gestanden.

Der 17-Jährige und ein 18-jähriger mutmaßlicher Komplize sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Der 18-Jährige hat eine Beitragstäterschaft bisher bestritten. Die Staatsanwaltschaft ließ ihn ebenfalls zur Frage der Zurechnungsfähigkeit begutachten. Diese Expertise liege aber noch nicht vor. Die beiden Pinzgauer waren befreundet. Der 17-Jährige soll dem 18-Jährigen von der Bluttat an der einheimischen Verkäuferin erzählt haben. Dieser soll den Jüngeren vor der Polizei dann belastet haben. Daraufhin erklärte der 17-Jährige, sein Freund habe ihn zur Tat angestiftet, dieser habe sich auch als „Fahrer“ daran beteiligt und die Pistole besorgt.

Umgebaute Schreckschusspistolen sichergestellt
Nach der Tat wurden bei dem Hauptverdächtigen zwei umgebaute Schreckschusspistolen sichergestellt, wobei eine davon die Tatwaffe sein soll. Die Idee zum Umbau hatte laut dem Beschuldigten der 18-Jährige, was der aber vehement bestritt. Zu Jahresbeginn haben Ermittler im Keller der Familie des 18-Jährigen einen Rucksack gefunden, in dem sich zwei nicht fertiggestellte Rohrbomben sowie Waffen, Munition, Sturmhauben und Latex-Handschuhe befunden haben. Dem Verteidiger des 18-Jährigen, Rechtsanwalt Robert Galler, zufolge gehörte der Rucksack aber dem 17-Jährigen.

Der Verteidiger des 17-Jährigen hat Ende des Vorjahres zu Vorwürfen Stellung genommen, wonach sein bisher unbescholtener Mandant Drogen von der 20-Jährigen gekauft haben soll. In einem Gerichtsverfahren habe die 20-Jährige den Teenager beschuldigt, er habe ihr 50 Gramm Cannabis abgenommen, erklärte Rechtsanwalt Michael Ringl. Der 17-Jährige sei in dem Verfahren zwar als Beschuldigter aufgeschienen, letztlich sei gerichtlich aber nichts hängen geblieben. Die 20-Jährige habe viele Suchtmittelabnehmer preisgegeben, „das waren durchwegs junge Abnehmer“.

Neun Angeklagte am Mittwoch vor Gericht
Am Mittwoch müssen sich bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg neun Angeklagte wegen Suchtgifthandels im Raum Zell am See verantworten. Einer der Beschuldigten soll der ehemalige Freund der Getöteten gewesen sein und sie beim Suchtgifthandel unterstützt haben. In dem Ermittlungsverfahren wurde die 20-Jährige offenbar wegen Verdachts des Cannabishandels als Beschuldigte geführt.

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