
Die nicht unumstrittene Jagd auf Fischotter geht weiter. Obwohl per Ausnahmegenehmigung 39 der an sich geschützten Tiere entnommen worden seien, hätten sich die Fischbestände in Kärnten nicht erholt, heißt es. Daher wird die Otter-Jagd per Verordnung verlängert: Ab 2. Mai stehen weitere 43 Tiere auf der Abschussliste.
Schlauer als gedacht: Nach anfänglichen Startschwierigkeiten bei der Fallenjagd auf gewiefte Otter haben Jäger mittlerweile 39 zum Fang freigegebene Tiere in die Falle gelockt. „Wir werden das Kontingent von 43 Tieren noch vor Fristende ausschöpfen - das heißt für mich, die Umsetzung der Fischotterverordnung läuft sehr gut“, meint Landesrat Martin Gruber.
300 Euro Fangürämie für Otter
Von einer Erholung der Fischbestände könne aber keine Rede sein, heißt es. Als Ansporn bieten Fischer den Waidmännern 300 Euro Fangprämie - wir haben berichtet. „Einige Flussstrecken sind leergefressen. Auch in Zuchtteichen richten die Otter weiter große Schäden an“, berichten Fischer von den Beutezügen der gefräßigen Tiere.
Um den Bestand (mehr als 360 Exemplare werden in Kärnten vermutet) auf ein „erträgliches Maß“ zu reduzieren, wird die Jagdfreigabe auf den Fischfresser verlängert: Ab Mai gilt wieder ein Kontingent von 43 jagbaren Ottern. Für tragende Fähen, also weibliche Tiere, gilt allerdings bis Ende November eine Schonzeit. 150 Jäger haben sich für die Jagd ausbilden lassen.
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