Die Zeiten, als sich Arbeitnehmer von ihren Vorgesetzten alles gefallen ließen, sind offenbar vorbei. Das zeigt ein Fall von „Bossing“. Konkret geht es um einen Akademiker (39), der sich zum Landschaftsgärtner umschulen ließ und nach einer einjährigen Ausbildung beim Linzer Gartenamt anheuerte. Doch zwischen dem Uni-Absolventen und seinem Vorgesetzten kam es zunehmend zu „Grabenkämpfen“, bis es derb eskalierte.
Der Chef warf seinem Untergebenen beispielsweise vor: „Du schläfst dauernd in der Arbeitszeit“ und beschimpfte ihn sogar einmal äußerst derb: „Du F***e, du F***e, du bist so eine F***e!“
„Sogar Kollegen sagten, dass der Chef mit mir Bullshit-Bingo spielt“, sagt der 39-Jährige. Sein befristeter Dienstvertrag wurde nach einem Jahr nicht in eine fixe Anstellung umgeändert, sondern erneut auf ein weiteres Jahr befristet. Im Mai war der Gärtner dann joblos, fand inzwischen aber eine andere Anstellung.
Bei der Stadt hat man den Übergriff zwar zugestanden, sagt aber, dass danach alles aufgearbeitet worden sei.

Anwalt Wolfgang Scheutz
Bild: Scheutz
Klage auf Anstellung
Nun klagt er die Stadt Linz mithilfe seines Anwalts Wolfgang Scheutz. Dieser sagt: „Es geht um die Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses. Unserer Meinung nach hätte die Befristung nicht um ein weiteres Jahr verlängert werden dürfen. So etwas ist ein klassischer Kettendienstvertrag. Es wurde auch nie eine Kündigung ausgesprochen. Weiters fordern wir Schadenersatz wegen Mobbing. Mein Mandant hatte Therapiekosten und außerdem einen Verdienstentgang.“ Insgesamt soll es um etwa 20.000 Euro gehen.
Wir haben dem betreffenden Leiter klargemacht, dass sein Verhalten nicht gepasst hat. Es hat ihm voll leidgetan. Es gab seither auch keine Vorfälle mehr.

Personalchefin Brigitta Schmidsberger
Bild: Stadt Linz
„War keineswegs ein Kettenvertrag“
Brigitta Schmidsberger, Personaldirektorin der Stadt Linz, kontert: „Aus unserer Sicht handelt es sich keineswegs um einen Kettendienstvertrag. Eine Erstbefristung auf ein Jahr ist bei uns üblich, eine einmalige Verlängerung der Befristung rechtskonform. Es hat sich einfach aufgrund seines Verhaltens die Frage gestellt, ob dieser Mitarbeiter dauerhaft bleiben kann.“ Der Prozess soll im Jänner stattfinden.
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