Berufung zurückgezogen

WhatsApp-Causa: Freispruch für Fußi rechtskräftig

Österreich
03.12.2018 19:54

Der Strafprozess gegen Rudi Fußi, den ehemaligen Redenschreiber und Berater von Ex-Kanzler Christian Kern, wird nach dem Freispruch im Oktober keinen weiteren Instanzenweg beschreiten. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Berufung Ende November zurückgezogen hat, ist das Urteil rechtskräftig. Fußi hatte während des Nationalratswahlkampfs im Jahr 2017 einer Dolmetscherin aus dem SPÖ-Wahlkampfteam, die er verdächtigte, Interna vor den letztjährigen Nationalratswahlen der ÖVP zugespielt zu haben, binnen siebeneinhalb Stunden 14 WhatsApp-Nachrichten geschickt, die die Frau als Bedrohung wahrnahm. Nach Ansicht des Gerichts enthielten diese jedoch „keine konkreten Drohungen“.

Fußi habe sich „kantiger Formulierungen“ bedient, es habe sich dabei aber um „situationsbedingte Unmutsäußerungen“ und keine Einschüchterungsversuche gehandelt, hielt das Gericht im Oktober fest.

„Egal, was dir die ÖVP dafür gegeben hat. Ich gebe dir das Doppelte und sorge dafür, dass dir rechtlich nichts passieren wird“, hatte Fußi der Übersetzerin Anna J. per WhatsApp nach Auftauchen vertraulicher Unterlagen der SPÖ in den Medien während des Wahlkampfs 2017 geschrieben. Die Frau sollte „auspacken“, dann werde er sie „schützen“, schlug er ihr vor. Als die Frau nicht in seinem Sinne reagierte, wurde Fußi unfreundlicher: „Sie (die SPÖ, Anm.) haben deine Telefonprotokolle. Und klagen dir den Arsch weg (...). Sie werden nie eine Ruhe geben. Morgen Deal oder ich kann dir nicht mehr helfen.“

„Die klagen dich in Grund und Boden“
Zuletzt hieß es dann: „Du kommst da auch nimma raus. Du bist die Einzige, die alle Mails bekommen hat. Glaub mir, so ein Leben willst nicht führen. Oder glaubst du, die Partei lässt dich in Ruhe, wenn du sie versenkst? Die klagen dich in Grund und Boden und zerren dich durch die Arena.“ Während des Prozesses erläuterte der PR-Berater seinen Gemütszustand nach der Weitergabe der brisanten Dokumente und versuchte auch, deutlich zu machen, dass er der jungen Frau „eigentlich helfen wollte“ bzw. verstehen wollte, warum sie das getan habe.

Während die Dolmetscherin vor Gericht unter Tränen beteuerte, dass sie die Informationen nicht weitergegeben habe, erklärte Fußi auch nach seinem Freispruch im Oktober, dass er überzeugt sei, die 27-Jährige habe die Interna ausgeplaudert.

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