Verfahren abgelehnt

WM-Steueraffäre: Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Fußball International
23.10.2018 12:12

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens in der Fußball-Sommermärchen-Affäre eingelegt. Das Landgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass es keinen hinreichenden Verdacht auf Steuerhinterziehung gegen die früheren deutschen Verbands-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt gibt.

Über diese Beschwerde wird das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Dem früheren DFB-Trio Niersbach, Zwanziger und Schmidt wurde in der Anklage vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag von über 13,7 Millionen Euro seien zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der gesamte Skandal geht zunächst auf ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisationschef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbauer und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte. Der DFB konnte auch durch Nachforschungen der Kanzlei Freshfields den Grund für die Zahlungsflüsse nicht klären.

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(Bild: KMM)



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