Es ging um 380.000 €

„Thermen-Investor“ wegen Betrugs verurteilt

Salzburg
23.10.2018 11:25

Am Landesgericht Salzburg ist ein Kaufmann (64) wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit einem geplanten Thermenprojekt in St. Martin bei Lofer zu zwölf Monaten teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Deutsche soll für das Projekt 380.000 Euro kassiert haben. Die von ihm versprochene Finanzierung des Vorhabens kam aber nicht zustande.

Sieben Gemeinden im Saalachtal im Salzburger Pinzgau wollen seit vielen Jahren ein Thermenprojekt verwirklichen und gründeten die Therme Saalachtal Errichtungs GmbH (Theba). Zur Realisierung der Pläne suchten sie einen Investor für das „Saalachtal Ressort“. Und dabei bot der Kaufmann seine Dienst an. Als Chef einer im Jahr 2015 in Konkurs gegangenen Schweizer Investmentfirma habe er angegeben, seine Firma werde die 41,2 Millionen Euro für das Projekt gewähren, sagte Staatsanwältin Lisa Riedl am ersten Verhandlungstag. Die AG sei dazu aber gar nicht in der Lage gewesen. Der Kaufmann erhielt eine Anstoßfinanzierung über 380.000 Euro, und dieses Geld hat die Theba bis dato nicht zurück erhalten.

Der nicht geständige Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er für das Bereitstellen des Geldes auf entsprechende Sicherheiten seitens der Errichtungsgesellschaft gewartet habe. „Zunächst müssen die Liegenschaften übertragen werden, bevor wir an die Finanzierung gehen“, erklärte der Geschäftsmann. "Wir hatten das Ziel, das Projekt zu finanzieren. Er habe sich auch um Financiers gekümmert und mit einer Bank in Zürich gesprochen. Schriftliches dazu konnte er aber nicht vorlegen. Von den 380.000 Euro seien 80.000 Euro an einen deutschen Anwalt geflossen, der ihm versprochen habe, dass die Sicherheiten eintreffen würden, erläuterte der Angeklagte. Er werde jedenfalls die 300.000 Euro zurückzahlen, wenn das Gericht dies so entscheide, betonte er.

Der 64-Jährige wurde wegen schweren Betruges zu zwölf Monaten teilbedingter Haft verurteilt, drei Monate davon unbedingt, die er in der Untersuchungshaft bereits abgesessen hat. Er nahm das heutige Urteil an, da die Staatsanwaltschaft aber keine Erklärung abgab, ist der Spruch noch nicht rechtskräftig.

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