Ein Mieter muss seine Wohnung in Wien räumen, weil er zu laut Pornos geschaut hat. Der Mann argumentierte mit der „Hellhörigkeit“ des Hauses - vergeblich.
Unleidliches Verhalten ist laut Mieterschutzverband dann ein Kündigungsgrund, wenn es „durch längere Zeit oder durch häufige Wiederholungen gesetzt wird“. Wie die „Presse“ berichtet, war dies bei dem Mieter der Fall.
Laute Musik und Pornos
Dem Bericht zufolge hat der Mann stundenlang laute Musik abgespielt oder (Porno-)Filme geschaut. Er wehrte sich gegen die Kündigung und argumentierte mit angeblicher „Hellhörigkeit“ des Hauses. Seinem Wunsch nach einem bautechnischen Gutachten wurde nicht entsprochen. Laut „Presse“ war das laut Oberstem Gerichtshof kein Verfahrensmangel.
Der Mieter hat dem Bericht zufolge auch keine Einsicht gezeigt, als er vom Vermieter ermahnt wurde. Auch nach Einleitung des Räumungsverfahrens habe er sein Verhalten nicht geändert.
Verhaltensänderung hätte helfen können
Dies hätte ihm laut Mieterschutzverband jedoch zugutekommen können. „Wenn der gekündigte Mieter sein unleidliches Verhalten nach Zustellung der Aufkündigung einstellt, ist diese Verhaltensänderung bei der Beurteilung des Gesamtverhaltens mitzuberücksichtigen und kann bei Vorliegen einer positiven Zukunftsprognose zur Klagsabweisung führen“, wird auf dessen Website erklärt.
Nun muss der Mann seiner Leidenschaft anderswo frönen.
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