Zwei Messerattacken

13 Jahre Haftstrafe für versuchten Mord

Salzburg
27.09.2018 18:11

Florin C. (42) wird wieder für lange Zeit hinter Gittern weilen: Acht Geschworene sprachen im Landesgericht Salzburg den Albaner des versuchten Mordes schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil lautet: 13 Jahre Freiheitsstrafe samt Einweisung in eine Anstalt. Die Bluttat geschah am 14. Oktober des Vorjahres gegen 6.30 Uhr: C. zog wegen seiner Freundin das Messer und stach zweimal zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Er ging gezielt mit einem Tötungsvorsatz vor“, unterstrich Staatsanwalt Robert Holzleitner in seinem Schlussplädoyer. „Aufgrund einer Frau, die sagte, sie sei geschlagen worden.“ Bei C. habe es in den frühen Morgenstunden jenes Oktobertages im Lokal „After Five“ einfach „Klick“ gemacht: „Er wollte sie beschützen, stürmte auf die Person los und griff sie mit einem Messer an.“ Es war kein Jausenmesser, wie C. dem Geschworenengericht weismachen wollte, so Holzleitner: „Er hatte es genau deswegen mit. Er wusste genau, was er tat.“

Keine lebensgefährlichen Verletzungen, aber …
Zuerst wollte er mit einem gezielten Stich einen Nachtschwärmer erwischen, beim zweiten Versuch stellte sich ihm aber der Türsteher in den Weg - dieser bekam zwei Stiche in den Rücken ab. „Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich, aber wäre der Stich nur ein wenig anders verlaufen, dann wären sie tödlich gewesen.“ Dass sein Mandant überlebte, sei „wie ein Lotto-Sechser“, so Opfer-Anwalt Stefan Rieder. Den Angeklagten bezeichnete er als „explosiv und gefährlich“.

Schon einmal getötet
C. habe sich beim Prozess in eine „Opferrolle“ begeben. „Wenn jemand schon getötet hat, ist ihm eine Tötungsabsicht nicht wesensfremd“, spielte Rieder auf die Verurteilung im Jahre 1999 hin: Damals wurde C. in seinem Heimatland wegen Mordes zu 17 Jahren Haft - 13 saß er ab - verurteilt.

Kritik an Gutachter
Verteidiger Peter Lechenauer hingegen schoss sich auf den neuropsychiatrischen Gutachter ein: Dieser attestierte C. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit einem Hang zur Gewaltbereitschaft: „Er hatte keinen Vorsatz, das zweite Opfer zu Tode zu bringen.“

„Es tut mir leid“
Auch der zweifache Vater und ausgebildete Geologe selbst betonte in seinen Schlussworten: „Ich wollte niemanden töten, es tut mir leid.“ Die Geschworenen werteten die zwei Messerattacken aber anders: die erste als versuchte, absichtlich schwere Körperverletzung, die zweite als versuchten Mord. Haftstrafe plus Einweisung, 3000 Euro bekam das Opfer zugesprochen.

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