Initiativantrag:

Halteverbot von Hunden und Katzen in Zoohandlungen

Österreich
27.09.2018 15:12

„Die Wertschätzung Tieren gegenüber ist mir ein wichtiges Anliegen, denn Tiere sind Lebewesen und keine Ware, die man in Zoofachgeschäften ausstellt“, kommentiert Bundesministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) einen Initiativantrag der Regierungsparteien, der eine Verbesserung des Tierschutzgesetzes bringen soll. Unter anderem sollen, neben dem Haltungsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen, auch die Strafen für illegalen Tierhandel und Tierquälerei erhöht werden. Besonders das „Ausstellen“ der Tiere „ist nicht artgerecht und daher strikt abzulehnen“, erklärte auch FPÖ-Bundestierschutzbeauftragte Philippa Strache.

„Wir haben eine Verantwortung gegenüber Tieren und diese Verantwortung nehmen wir wahr, denn Tierschutz darf nicht nur ein Schlagwort sein“, so Hartinger-Klein. Das Zurschaustellen von Welpen in Zoofachhandlungen bedeutet einen enormen Stress für die jungen Tiere. Die Haltung erfolgt oft unter widrigen und nicht artgerechten Bedingungen. „Da müssen wir einen Riegel vorschieben, deshalb freue ich mich, dass wir mit diesem Initiativantrag einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben“, sagt die Tierschutzministerin.

FPÖ-Bundestierschutzbeauftragte Strache ergänzt: „Es ist nicht artgerecht und daher strikt abzulehnen, dass Hunde und Katzen wenige Wochen nach der Geburt in Tierhandlungen gehalten und dann tagsüber ausgestellt werden. Ich freue mich, dass ein deutliches Zeichen für mehr Tierschutz gesetzt wird. Darauf ruhen wir uns aber nicht aus, sondern wir werden nach und nach weitere Verbesserungen beim Tierschutz umsetzen. Ich freue mich riesig, mit Beate Hartinger-Klein eine Ministerin zu haben, deren Herz ebenfalls für den Tierschutz schlägt!“

Tierschützer: „Schlupflöcher vermeiden“
Tierschützer begrüßen die Initiative der Ministerin, kritisieren aber gleichzeitig, dass der Initiativantrag auch Fragen offen lasse. „Was untersagt werden soll, ist lediglich der Verkauf in, nicht aber über Zoofachhandlungen. Das heißt: Der Verkauf von Welpen per se wird nicht verboten, sondern nur das Halten und Ausstellen zum Zwecke des Verkaufes. Zoofachhandlungen können also theoretisch auch Tiere außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten unterbringen und den Verkauf weiterhin über das Geschäft abwickeln“, so „Vier Pfoten“-Kampagnenleiterin Martina Pluda. Rechtliche Schlupflöcher gelte es unbedingt zu vermeiden, so die Tierschützer. Pluda: „Es stellt sich die Frage, ob hier eine gewisse Klientel bedient werden soll - und diese Klientel sind sicher nicht die Tiere.“

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