Er muss in Haft

Gehörnter Rumäne (31) drohte seine „Ex“ zu töten

Tirol
04.08.2018 10:28

Er werde sie und ihren neuen Freund umbringen, ihr die Pulsadern aufschneiden, ihr Haus abfackeln, in ihr Fleisch beißen und dann aufessen! Mit diesen wüsten Drohungen am Telefon löste ein Rumäne (31) Ende Mai in Niederndorf sogar einen spektakulären Cobra-Einsatz aus. Nun muss der Mann mehrere Monate in Haft.

Motiv: Rasende Eifersucht! Anders lässt sich der Ausraster wohl nicht erklären. „Ich habe in einer Bar in Rumänien erfahren, dass meine Ex, als sie schwanger war, mit einem anderen ins Bett gehüpft ist“, erklärte der 31-Jährige gestern am Innsbrucker Landesgericht.

„Bei uns redet man so“
Obwohl der Seitensprung bereits fünf Jahre zurücklag, setzte sich der heißblütige Rumäne in den Zug, trank sich Mut an und reiste nach Tirol. Zuvor soll der Angeklagte der Mutter seines Kindes via Telefon die wüsten Drohungen mitgeteilt haben. „Bei uns sind das keine Drohungen. Bei uns redet man so. Und zudem war ich betrunken“, versuchte der Angeklagte Richterin Helga Moser weiszumachen.

Die Ex-Freundin wusste damals offenbar, dass mit ihrem Verflossenen nicht zu spaßen ist. Sie suchte sofort bei ihrer Schwägerin in spe Unterschlupf. Kurz darauf erfuhr sie, dass sich der 31-Jährige in der Wohnung verschanzt hatte und schlug Alarm. Die Cobra nahm den Mann schließlich fest. Gestern verweigerte die „Ex“ ihre Aussage. „Ich hoffe, dass die Frau dies nicht bereut“, so die Staatsanwältin. Zumal einige Monate zuvor der 31-Jährige bereits mit einer Schneeschaufel auf ihren neuen Partner losging.

Hochzeit mit der „Ex“?
Aufgrund von anderen objektiven Beweismitteln wurde der Rumäne aber doch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Rund fünfeinhalb Monate Haft kommen aus einer früheren Verurteilung hinzu. Der Mann nahm das Urteil an. Überraschend verriet er dann noch die Hochzeitspläne mit seiner „Ex“, obwohl diese angeblich noch mit dem Nebenbuhler liiert ist. Dass die Frau dem Angeklagten ausgerechnet beim Prozess auch noch ein Foto des gemeinsamen Sohnes überreichen wollte, ging Richterin Moser dann aber doch zu weit.

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