Urteil in Deutschland

Ließ Sohn verhungern: Haft für zehnfache Mutter

Ausland
15.06.2018 19:46

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge muss eine deutsche Mutter für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Frau habe sich nicht ausreichend um ihren zweijährigen Sohn gekümmert und diesen verhungern lassen, urteilten die Richter am Freitag am Landgericht in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Bub und seine Schwester waren am Ende ihres Martyriums bis auf die Knochen abgemagert. Der Zweijährige konnte nicht mehr hochgepäppelt werden und verstarb im Krankenhaus. Seine neun Monate alte Schwester überlebte nur knapp.

Während des Prozesses sagte die Angeklagte, sie hätte zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2014 bemerkt, in welch schlechtem Zustand ihre beiden Kinder gewesen seien. Erst die ihr später gezeigten Bilder hätten sie „geschreckt“, meinte die Frau vor Gericht. Im Krankenhaus habe der Sohn kaum mehr als sechs Kilogramm gewogen. Normalerweise wiegen zweijährige Kinder um die 15 Kilogramm.

Sozialarbeiterin ebenfalls schuldig gesprochen
Der Hungertod des Zweijährigen brachte auch das Jugendamt ins Kreuzfeuer der Kritik gebracht. Denn die Familie stand unter Betreuung durch Sozialarbeiter. Eine Angestellte wurde einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bereits wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte die Familie kurz vor dem Tod des kleinen Buben besucht, übersah aber den schlechten Zustand des Kindes. Sowohl die Mutter als auch die Sozialarbeiterin haben gegen ihre Urteile berufen.

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