Motiv liegt im Dunkeln

Rekrut erschossen: Jetzt startet der Mordprozess

Österreich
07.06.2018 07:29

Am Donnerstag wird am Wiener Landesgericht der Mordprozess gegen einen jungen Soldaten (22) eröffnet, der Anfang Oktober 2017 in der Albrechtskaserne den 20 Jahre alten Rekruten Ismail M. erschossen hat. Bis heute sagt Todesschütze Ali U. (22): „Meine Tat war ein Unfall!“ Die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers hingegen gehen von einem eiskalten Mord aus.

Der tödliche Schuss war im Ruheraum eines Wachcontainers gefallen, wo der 20-Jährige auf einer Pritsche schlief. Der Angeklagte, der zunächst Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, behauptete im Rahmen einer Tatrekonstruktion, er hätte seinen Kameraden wecken wollen. Dabei sei er gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs festgehalten, worauf sich der Schuss löste.

Video: Letzter Akt nach Schuss in Kaserne

Ex-Mithäftling belastet Ali U. schwer
Zunächst schien es auch fast so, als würde die Justiz Ali U.s Angaben - eine Kugel habe sich nach unsachgemäßem Hantieren aus dem Gewehr gelöst - Glauben schenken. Anfang 2018 wurde der junge Salzburger aus der U-Haft entlassen. In einem „Krone“-Interview beteuerte er damals tränenreich seine Unschuld: „Ismail war doch mein Freund!“

Im März musste er abermals ins Gefängnis. Ein Ex-Mithäftling hatte behauptet, er habe ihm „eine vorsätzliche Tat“ gestanden. U. dazu: „Der Mann lügt.“ Die Opfer-Familie zweifelt die Unfallversion ebenfalls an: Die Angaben des Schützen „scheinen uns völlig absurd“.

Kein offensichtliches Motiv
Die Anklage stützt ihren Mordvorwurf auf die widersprüchlichen Angaben des jungen Mannes im Ermittlungsverfahren, die Aussagen von zwei Zeugen, die den 22-Jährigen belasten, und vor allem auf die Ergebnisse ein Schießgutachtens, das sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht mit der Version des Angeklagten in Einklang bringen lässt. Allerdings gibt es in dem Fall kein offensichtliches Motiv, das sich während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen belegen hätte lassen.

Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.

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