Wegen Macho-Sprüchen

Niederlage für Andreas Gabalier vor Höchstgericht

Österreich
26.02.2018 09:01

500.000 Euro Entschädigung wollte Schlagerstar Andreas Gabalier als Entschädigung dafür, vom Wiener Konzerthaus-Chef Matthias Naske - wie es der Volks-Rock-'n'-Roller nannte - "ins rechte Eck gestellt" worden zu sein. Daraus wird aber nichts. Denn der Musiker blitzte nun auch vor dem Höchstgericht mit seiner Ehrenbeleidigungs-Klage ab.

Matthias Naske hatte zunächst den Auftritt von Gabalier für "MTV unplugged" im Musikverein scharf kritisiert: "Ich glaube, das war einfach ein Fehler." In einem Interview stellte er dann klar, er würde den Musiker nicht im Konzerthaus auftreten lassen. "Man muss wissen, wer Gabalier ist, wofür er steht, und dann abwägen", so Naske. Gabalier wollte das nicht auf sich sitzen lassen und klagte prompt auf Feststellung, Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung. Streitwert: Satte 500.000 Euro!

Weg bis zum Höchstgericht
Der erste Rückschlag kam im September 2017. Da wies das Wiener Handelsgericht die Zivilklage des Sängers ab. Das Gericht argumentierte sinngemäß, dass sich Gabalier die öffentlichen Aussagen des Konzerthaus-Chefs gefallen lassen muss, da auch er, Gabalier, am öffentlichen Diskurs teilnehme. Gabalier legte umgehend Rechtsmittel ein, der Fall landete in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht in Wien. Doch auch dort entschied man, dass Naskes Aussagen unter die Meinungsfreiheit fallen. Die Klage wurde erneut abgewiesen. 

Unterdessen verschärfte sich auch die Situation für Naske: Ein Unbekannter drohte per E-Mail sogar, den Konzerthaus-Chef erschießen zu wollen.

Klage auch in dritter Instanz abgeschmettert
Gabalier ließ sich aber auch von der zweiten Klageabweisung nicht beirren, legte erneut Berufung ein und und zog weiter bis vor den Obersten Gerichtshof. Dort wurde nun ebenfalls entschieden, die Klage des Volks-Rock-'n'-Rollers abzuschmettern.

Gabalier muss "höheren Grad an Toleranz" zeigen - wegen eigener Aussagen
Die Höchstrichter kamen zu dem Schluss, dass Gabalier selbst einen "höheren Grad an Toleranz" zu zeigen habe, da er selbst öffentliche Aussagen getätigt habe, "die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen". Zur Untermauerung dieses Arguments listeten die Richter auch gleich einige beispielhafte Äußerungen des Sängers auf: etwa den "Gender-Wahnsinn", dass die "Frau bei den Kindern bleiben" soll, die "Weiberl"-"Manderl"-Äußerungen und die Nicht-Akzeptanz der gendergerechten Änderung der Bundeshymne.

Was bleibt, ist, dass sich Gabalier letztlich die Worte des Konzerthaus-Chefs gefallen lassen muss.

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