Hand 'ausgerutscht'?

Freispruch für Polizist - Richter zeigt Verständnis

Tirol
06.10.2009 09:24
Hat er oder hat er nicht? Nachdem in Innsbruck jugendliche Vandalen gewütet hatten, musste im April die Polizei eingreifen. Der Einsatz war beendet und alles okay – bis im Juli eine Anzeige erfolgte: "Ich wurde durch die Ohrfeige eines Polizisten verletzt", sagte ein Bursche. Der Beamte wurde im Zweifel freigesprochen.

Mit der rechten Hand aufs linke Ohr, oder mit der linken aufs rechte – oder war es ganz anders? Zwei Zeugen und der Betroffene selbst schilderten die angebliche Ohrfeige des Innsbrucker Polizisten auf drei verschiedene Arten – und so fällte Richter Josef Geisler einen Freispruch für den Beamten.

Es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass er die Ohrfeige austeilte, so Geisler. Der jedoch anfügte: "Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es so gewesen ist, wie es das Opfer schilderte. Und ich könnte es auch verstehen. Denn wenn Jugendliche dermaßen wüten, kann einem schon die Hand auskommen."

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