Jugend ist offenbar nicht immer von Vorteil – diese Erfahrung musste ein steirischer Chemielabor-Techniker machen, als er nach der Lehre sein Gehalt mit jenem seiner Kollegin verglich: Beide hatten zur selben Zeit beim selben Arbeitgeber ihre Ausbildung absolviert – und trotzdem wurde die Kollegin bei der Übernahme nach der Lehrzeit in eine höhere Gehaltsklasse eingestuft!
Fall ging durch alle Instanzen
"Grund dafür war die Regelung, wonach Lehrzeiten vor dem 18. Geburtstag nicht für Gehaltsvorrückungen anrechenbar sind", erklärt AK-Expertin Bernadette Pöcheim. "Die Frau war eben früher 18 geworden." Der betroffene Chemielabor-Techniker wollte diese Ungerechtigkeit nicht akzeptieren und wandte sich an die AK. Sein Fall ging durch alle Instanzen – bis er schließlich beim Europäischen Gerichtshof landete!
"Der EuGH bestätigte letztlich unsere Rechtsauffassung, wonach die unterschiedliche Anrechnung von Lehrzeiten eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt. Damit ist jetzt Schluss!", jubelt Pöcheim.
von Gerald Schwaiger und Gerhard Felbinger, "Steirerkrone"
Symbolbild
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