Nach Kohl-Aussagen

NADA-Verfahren gegen Triathleten Hempel

Sport
03.07.2009 11:09
Der Vorwurf, wonach der Triathlet und Ex-Radprofi Hannes Hempel eine verbotene Substanz an Bernhard Kohl weitergegeben haben soll, beschäftigt nun auch die Nationale Anti-Doping Agentur Austria. Die NADA hat ein Verfahren gegen Hempel eingeleitet und bei ihrer Rechtskommission einen Antrag auf Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen eingebracht.

Wie die vom Anwalt Gernot Schaar geleitete Rechtskommission am Freitag mitteilte, hat der Kärntner vor einer möglichen vorläufigen Suspendierung gemäß dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur sieben Tage Zeit für eine persönliche Stellungnahme. Damit steht seinem Antreten beim Ironman Austria am Sonntag in Klagenfurt diesbezüglich nichts im Wege.

Der Vorwurf Kohls, er habe vor der Tour de France 2008 von Hempel das EPO-Präparat CERA erhalten, ist in der Öffentlichkeit bereits seit einigen Wochen bekannt. Die NADA wurde nun aktiv, nachdem sie dank eines jüngsten Erlasses des Justizministeriums Einsicht in Akten der Soko Doping erhalten hatte. Demnach besteht bei Hempel der Verdacht des Verstoßes gegen das Anti-Dopinggesetz.

Hempel: "Werde Anschuldigungen restlos aufklären"
Hannes Hempel, der von der NADA in dieser Woche zwei Dopingtests unterzogen wurde, will "sein Bestes" zur Aufklärung beitragen. "Es ist mir selbst das größte Anliegen, nach dem Rennen alle Anschuldigungen von Herrn Kohl restlos aufzuklären. Ich betone: Restlos!", ließ Hempel am Freitag in einer Aussendung wissen. Hempel war laut seinem Anwalt von der NADA mittels eines am Donnerstag abgeschickten eingeschriebenen Briefes und per Mail informiert worden. Hempel werde natürlich wie geplant in Klagenfurt antreten, bekräftigte der Anwalt und fügte hinzu, dass die Vorwürfe nicht neu seien und auf ständig wechselnden Anschuldigungen Kohls beruhten.

Suspendierung war kein Thema
Eine sofortige vorläufige Suspendierung Hempels, eine sogenannte Sicherungsmaßnahme, war für Anwalt Schaar kein Thema. Dies sei nur bei Vorliegen einer positiven A-Probe zwingend vorgeschrieben, erklärte der Jurist. Hempel, der Kohls Aussagen als Lügen bezeichnete, hat sich stets vehement von Doping distanziert und in einer eidesstattlichen Erklärung wissen lassen, er habe Dopingsubstanzen weder jemals beschafft oder weitergegeben noch selbst konsumiert.

Bei einer Einvernahme durch die Soko Doping hatte der 35-Jährige Anfang Juni die Weitergabe von CERA an Kohl zugegeben. "In einem psychischen Ausnahmezustand", wie sein Anwalt Hasslacher am Freitag erneut feststellt. Hempel hat diese Aussage dann auch widerrufen.

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(Bild: KMM)



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