Die AK schickte zwei 13-jährige Mädchen und einen zwölfjährigen Buben in verschiedene Elektrohandelsgeschäfte. Die Minderjährigen sollten testen, ob DVDs und Videospiele verkauft werden, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind. Die Konsumentenschützer haben besonders grausliche Filme (Saw, Hostel oder Resident Evil) ausgewählt, um die Händler zu testen.
Großer Unterschied zwischen Stadt und Land
Jeder zweite verkaufte die Waren problemlos an die Kinder. Festzustellen war allerdings ein starkes Stadt-Land-Gefälle. Im Pongau und Lungau wurde den Kindern nichts verkauft, sehr großzügig war man dagegen in der Stadt.
Jugendschutzgesetz soll kontolliert werden
Das Jugendschutzgesetz solle nicht nur am Papier existieren, sondern man brauche auch dementsprechende Kontrollen und strengere Strafen, sagte Pichler. Unmündige Minderjährige unter 14 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig, denn sie dürfen lediglich so genannte Taschengeldgeschäfte durchführen. Das sind Käufe von Waren mit geringem Preis - wie zum Beispiel eine Jause oder auch günstige altersgerechte CDs, erläuterte Zellner.
Unterschiedliche Strafen in den Bundesländern
Wer den Jugendschutz nicht beachtet, dem drohen Verwaltungsstrafen, wobei die Bundesländer höchst unterschiedliche Strafmaße haben: Am niedrigsten fällt die Strafe mit bis zu 2.500 Euro in der Steiermark aus, am höchsten in Kärnten (bis 20.000 Euro). In Deutschland gibt es mit einer Maximalstrafe von 50.000 Euro deutlich striktere Jugendschutzbestimmungen - nach diesem Vorbild sollte es in Österreich ein einheitliches Gesetz geben, so die AK-Expertin.
Strafen in Salzburg orientieren sich an Deutschland
Salzburg sei gemeinsam mit Kärnten das einzige Bundesland, das sich bei der Ahndung von Vergehen konsequent an den strikten deutschen Einstufungen bezüglich Altersfreigaben orientiert. Freiwillige Selbstkontrolle für Filme, Unterhaltungssoftware und für Videospiele. Von der in Österreich zuständigen Behörde würden nicht einmal alle Produkte am Markt bewertet. Bei etwa 10 Millionen verkauften DVDs und einem entsprechenden Umsatz von 112 Millionen Euro allein in Österreich sollte es ein engmaschiges Netz für den Jugendschutz geben, verlangt die AK. Auf die Altersfreigabe zu schauen und dann den Ausweis zu verlangen koste nichts, so Zellner.
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