Die Verkehrsministerin will nach dem VfGH-Urteil umgehend dafür sorgen, dass videogestützte Verkehrskontrollsysteme rechtskonform zum Einsatz kommen. "Wir werden nicht auf diese modernen Verkehrsüberwachungsgeräte verzichten. Diese Systeme bringen deutlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr", so Doris Bures zur "Krone".
Deutscher muss keine Strafe zahlen
Ein Deutscher, der in Tirol mit zu geringem Abstand auf Video gebannt wurde, hatte gegen die Strafe von 140 Euro Beschwerde eingelegt und in letzer Instanz Recht bekommen. Begründung des Verfassungsgerichtshofes: Bei der Videoüberwachung wird, um das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes zu beweisen, auch das Kennzeichen des Vordermannes gefilmt. Dies sei aber ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Der Drängler muss nun nichts bezahlen - genauso wie jene Lenker, die künftig ebenfalls gefilmt werden.
Jeder fünfte Unfall durch zu geringen Sicherheitsabstand
Eine rasche Reaktion ist dringend notwendig, da jeder fünfte Unfall durch zu geringen Sicherheitsabstand passiert. Auf Initiative der Ministerin wird deshalb bereits am 12. Februar eine entsprechende Gesetzesnovelle im Verkehrsausschuss des Parlaments auf der Tagesordnung stehen. Ab 1. April könnte der neue Drängler-Stopp dann in Kraft treten. Gleichzeitig soll es möglich werden, dass auch Ausländer nicht straffrei durch Österreich donnern können. Mit den dann erlaubten Fotos von vorne kann jeder Lenker eindeutig identifiziert werden und seine Strafe bekommen.
"Bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch ein Delikt im Rahmen des Führerschein-Vormerksystems", warnt auch die Wiener Verkehrsexpertin Dr. Barbara Auracher.
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