Bedingte Haftstrafe

Urteil gegen “General” Horngacher bestätigt

Österreich
06.10.2008 18:28
Es bleibt bei fünfzehn Monaten bedingter Haft für den ehemaligen Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher. Das Wiener Oberlandesgericht hat am Montag die Strafberufung des früheren Polizeigenerals - diese Funktionsbezeichnung wurde ihm mittlerweile aberkannt - als unbegründet zurückgewiesen. Weder der Prestigeverlust noch der behauptete schlechte Gesundheitszustand von Horngacher wurden zur Strafmilderung herangezogen. "Insgesamt passt das Urteil", entschied der Berufungssenat, während der Verurteilte fassungslos war: "Ich find's unangemessen."

Horngacher war im vergangenen Frühjahr im Wiener Landesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und mehrmaliger Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig erkannt worden. Die nunmehrige Bestätigung dieser Entscheidung kommt de facto der Vernichtung seiner beruflichen Existenz gleich: Ab Rechtskraft einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ist für einen Beamten der automatische Amtsverlust zwingend vorgesehen.

Horngacher: "Ich find's unangemessen"
Roland Horngacher wirkte nach der Urteilsverkündung im Wiener Justizpalast geschockt. Von Journalisten um einen Kommentar zum nunmehr rechtskräftigen Urteil gebeten, bemerkte der sichtlich angeschlagene 48-Jährige: "Ich find's unangemessen!" Weitere Fragen - etwa nach seinen zukünftigen beruflichen Plänen - beantwortete der Ex-General nicht.

Amtsverlust und Gesundheit keine Milderungsgründe
Sein Verteidiger Richard Soyer bezeichnete die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) als "streng und überschießend". Soyer hatte das Berufungsgericht darum ersucht, Horngacher zumindest den Amtsverlust bedingt nachzusehen, was der Senat aus generalpräventiven Gründen ablehnte: Würde man Horngacher die Rückkehr in den Dienst ermöglichen, "wäre das eine Aufforderung an die österreichischen Polizisten, es genau so zu machen wie er", ätzte der Vorsitzende Herbert Körber. "Der Fisch fängt beim Kopf zu stinken an", hielt Oberstaatsanwalt Georg Karesch fest.

Auch mit dem Hinweis auf Roland Horngachers angeschlagene Gesundheit war das OLG zu keiner milderen Sanktion zu bewegen. Das Strafverfahren und die ausufernde Medienberichterstattung hätten "Auswirkungen auf das Privatleben und die Gesundheit des Angeklagten" gehabt, hatte Anwalt Soyer moniert, der zur Untermauerung seiner Behauptungen auch ärztliche Atteste vorlegte.

Staatsanwalt hätte lieber höhere Strafe gesehen
Horngacher habe seine "besonders hohe Position in der Wiener Polizei" zur Begehung strafbarer Handlungen ausgenützt, sagte Körber. Er räume ein, "dass der Fall für ihn besonders tief war". Doch wären die Auswirkungen des Strafverfahrens "sicher nicht inadäquat", zumal Horngacher "das, was er gemacht hat, nicht wirklich aufgearbeitet hat", so der Senatsvorsitzende. Der Ex-General habe den ihm entgegengebrachten Vertrauensvorschuss "schamlos missbraucht" und das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden Polizeiapparat erschüttert. Daher wäre eine höhere Strafe "nicht nötig, wenn auch wünschenswert" erschienen, wie Oberstaatsanwalt Georg Karesch im Justizpalast betonte.

Anwalt sieht Verstoß gegen Menschenrechte
Horngachers Rechtsbeistand bemerkte im Anschluss, die mündliche Urteilsbegründung sei der Sach- und Rechtslage nicht gerecht geworden. "Ich sehe Anhaltspunkte, um mit diesem Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte heranzutreten", erklärte Soyer.

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