Hintergrund des Haider-Briefes ist die EU-Steuerrichtline, wonach nur zwei reduzierte Mehrwertsteuersätze erlaubt sind. Die hat Österreich de facto bereits ausgenutzt, sagte Kovacs am Wochenende. „Um nicht gegen EU-rechtliche Bestimmungen zu verstoßen und sich damit der Gefahr einer Klage der Europäischen Kommission auszusetzen, erlaube ich mir, Sie als zuständigen Kommissar für Steuern und Zollunion um Mitteilung zu ersuchen, ob die beabsichtigte Maßnahme gegen EU-Recht verstößt und ob im Falle der Verwirklichung mit rechtlichen Schritten seitens der Europäischen Kommission zu rechnen wäre", fragt jetzt Haider in seinem Brief.
Experte: "Beschluss unwahrscheinlich"
Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Kommission rechtzeitig zur entscheidenden Parlamentssitzung eine Mehrwertsteuer-Klage gegen Österreich ausschließt, ist allerdings gering. Walter Obwexer vom Institut für Europarecht der Universität Innsbruck meinte im Radio Ö1: "Ein solcher Beschluss scheint aus EU-rechtlicher Sicht fast ausgeschlossen oder sehr unwahrscheinlich. Weil nämlich die Kommission einen solchen Beschluss in der Vergangenheit nur dann gefasst hat, wenn auf der Grundlage von Gutachten ihres Rechtsdienstes klargestellt wird, dass es für eine derartige Argumente gibt, dass sie mit dem EU-Recht kompatibel sind."
Cap: „Konjunkturpolitische Maßnahme der Sonderklasse“
Dass das BZÖ zögert, wirft für SPÖ-Klubchef Cap indes einige Fragen auf. Er vermutete, dass es „wie schon vor acht Jahren“ eine Absprache zwischen Haider und ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel gibt. Eher amüsiert gab sich Cap über Haiders Verlangen, dass die EU die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens klarstellen müsse. Es sei ja ein ganz neuer Jörg Haider, der zuerst in Brüssel um Erlaubnis frage. Nötig sei dies ohnehin nicht. Denn laut einem offiziellen Prospekt der EU werde klar gestellt, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Weinverkauf ab Hof ein Zwischensatz sei. Damit würde es mit den fünf Prozent für Lebensmittel und Medikamente erst den zweiten ermäßigten Satz geben, was dann jedenfalls konform mit dem Recht der Europäischen Union sei.
Inhaltlich besteht der Klubchef trotz aller Kritiken (siehe Infobox) darauf, dass die Steuersenkung sinnvoll sei. Es würde sich um eine „konjunkturpolitische Maßnahme der Sonderklasse halten“. Und überhaupt sei nicht einzusehen, warum die Österreicher weiterhin die höchsten Lebensmittelsteuern Europas zahlen müssten. Was aber so nicht stimmt – etwa Deutschland besteuert wesentlich niedriger. Dass der Handel die Erleichterung auch an die Konsumenten weitergibt, ist Cap sicher. Ob dafür strengere Gesetze gut wären, wollte er nicht wirklich einschätzen. Die wichtigste Sanktion sei die Öffentlichkeit.
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