Eine erste Bilanz der Arbeiterkammer ergab, dass die Beschwerden nach der Heimkehr vom Urlaub vor allem die südlichen Ferienländer Türkei, Griechenland und Ägypten betrafen. Der Tipp der AK-Konsumentenschützer nach einem verpatzten Urlaub: "Machen Sie nach der Rückkehr mit einem eingeschriebenen Brief ihre Ansprüche gegen die Reiseveranstalter geltend".
Fehlender Meerblick bis zu 10% des Preises wert
Eine Preisminderung bei berechtigten Beschwerden ist in bar zu gewähren. Hat der Urlaub wegen Mängel keinen Erholungswert oder war dadurch erheblich beeinträchtigt, kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist: Verschulden des Reiseveranstalters. Am aussichtsreichsten sind Klagen wegen Baulärm oder wenn der in dem versprochenen Zimmer vereinbarte Meerblick fehlt. Für einen fehlenden Meerblick können 5 bis 10 Prozent des Reisepreises zurückverlangt werden.
Von Erich Schönauer, KronenZeitung
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