5.800 Honorar waren für die Auftritte ausgemacht. Die Klagesumme beläuft sich inzwischen auf insgesamt 58.980 Euro. "Ich hatte ja mit den Auftritten gerechnet, sagte im Rahmen der EURO viele andere Events ab", begründete Kriess die Höhe der Klage. "Beinhaltet sind dabei natürlich auch Ruf- und Kreditschädigung." Kriess versteht das sture Verhalten nicht: "Nach eigenen Aussagen macht die UEFA mit der EURO eine Milliarde Gewinn, da wären die 5.800 Euro doch Peanuts gewesen."
Wird der EURO-Pokal beschlagnahmt?
Deshalb brachte Kriess, dessen Vater Werner in den 70er-Jahren 15 Mal für das österreichische Team spielte, vertreten durch den Innsbrucker Anwalt Thaddäus Schäfer vor dem Handelsgericht Wien Klage gegen die UEFA und FARO TV ein. "Da aber sowohl der europäische Fußballverband als auch FARO TV Vermögen in Österreich besitzen, verlangen wir zur Sicherheit die Beschlagnahme des EURO-Pokals", begründete der Anwalt.
"Ich freue mich schon, wenn ich dann am Montag im Innsbrucker Rapoldi-Park der russischen Nationalmannschaft in einer feierlichen Zeremonie den Pokal überreichen kann", sagte Kriess mit einem Schmunzeln. Der Pokal, benannt nach dem ehemaligen UEFA-Generalsekretär Henri Delaunay, ist eine Neuauflage für die EURO 2008. Er ist 60 Zentimeter groß, wiegt acht Kilogramm und besteht aus Sterling Silber. Auf der Rückseite sind die Namen der bisherigen zwölf Europameister eingraviert. Der Materialwert beträgt 15.400 Euro.
Initiative für eine EM ohne Österreich
Für Aufsehen sorgte Kriess im September des Vorjahres, als er nach dürftigen Leistungen der Hickersberger-Elf die Initiative "Österreich zeigt Rückgrat" startete. Kernpunkt: Österreich solle freiwillig auf die EM verzichten, da die Leistungen nicht entsprechend gewesen seien. "Volk begnadet für das Schöne, heißt es in unserer Hymne", sagte Kriess damals, "das sehe ich bei unserem Fußball nicht." Auf der Homepage war der österreichische Bundesadler zu sehen, von einem Ball getroffen. Deshalb wurde Kriess zu 1.500 Euro Strafe verurteilt. Am 4. Juni hätte die Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Innsbruck stattfinden sollen, doch der Termin wurde wegen Erkrankung des Richters abgesagt.
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