Sogar Haft angedroht

Wiener GKK nötigt Studentin (25) zum “Verhör”

Österreich
03.04.2017 06:17

Unangemeldet haben zwei Mitarbeiter der Wiener Gebietskrankenkasse eine Studentin (25) besucht, obwohl sie keine Leistungen der WGKK in Anspruch genommen hatte. Weil die junge Frau nicht zu Hause war, wurde sie schriftlich auf den Wienerberg zitiert - unter Androhung einer Zwangsvorführung bzw. von zwei Wochen Haft!

Der perplexe Lebensgefährte der Studentin nahm das "Verhör-Formular" entgegen. Der Termin, wann die junge Frau zu erscheinen hatte, war fix vorgegeben. Bei Verstößen gegen die Vorladung sei mit einer "Geldstrafe von 730 bis zu 2180 Euro" oder einer "Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen" zu rechnen, klärt die Rückseite des Schreibens auf. Eingeschüchtert pilgerte die Betroffene in die WGKK-Zentrale auf den Wienerberg. Anreisezeit mit den Öffis: 50 Minuten.

Auch kein Kostenersatz
Dort erfährt sie, dass es gar nicht um sie geht, sondern um eine Firma, bei der sie vor Monaten ein Praktikum gemacht hatte. "Die wollten nur Auskünfte über meinen ehemaligen Dienstgeber, ob der mich richtig angemeldet hat." Nach einer satten Stunde darf die 25-Jährige ohne weitere Erklärung gehen. Kostenersatz (Anreise etc.) wird nicht angeboten.

Alle Formulare übermittelt
Die "Krone" fragte zum Fall nach. Die Krankenkasse erklärt, dass Beamte im Außendienst dann Betroffene aufsuchen, wenn auf ein Schreiben nicht reagiert wurde. Doch auch das trifft auf die "Zeugin" nicht zu. Drei Wochen vor dem "Verhör" hatte sie pflichtgemäß alle Formulare zu ihrem früheren Job der WGKK übermittelt.

Kathi Pirker, Kronen Zeitung

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