Reicht Gesetz aus?

Nein zu Arbeit: So wird Mindestsicherung gekürzt

Tirol
10.09.2016 13:04

Alle reden über die Mindestsicherung - doch die Einzelfälle hinter der laufenden Polit-Diskussion kennt man nicht. Der "Krone" liegt schwarz auf weiß ein durchaus typischer Akt einer Alleinerzieherin (33) vor, die als Flüchtling nach Tirol kam. Reichen Anreiz und Druck für die Integration in den Arbeitswelt aus?

Frau R. stammt aus Afrika, wohnt nun im Bezirk Schwaz. Als  Asylberechtigte hat sie den selben Mindestsicherungs-Anspruch wie eine Tirolerin, die Geschichte könnte also auch von einer Einheimischen handeln. Zum monatlichen Richtsatz von 628,32 Euro kommt Unterstützung für ein Kind sowie Mietzuschuss - insgesamt 1325,66 Euro. Prinzipiell sind solche Personen aufgefordert, Deutschkurse zu besuchen und sich um die Integration am Arbeitsmarkt zu bemühen. Gerade im Bezirk Schwaz (Stichwort Tourismus) sind Hilfskräfte gefragt. Das Bemühen von Frau R. war aber offenbar nicht vorhanden, wie aus dem Akt hervorgeht ("zeigt keine Arbeitsbereitschaft").

Schrittweise Kürzung vorgesehen, aber begrenzt

"Schrittweise", so erklärte Bezirkshauptmann Michael Brandl auf "Krone"-Anfrage, wird in solchen Fällen die Hilfe gekürzt.Konkret verringerte sich der Richtsatz zunächst um 62,83 Euro, die Unterstützung für das Kind und die Wohnbeihilfe müssen unangetastet bleiben. Bleiben also  1262,83 Euro monatlich."Maximal kann der Richtsatz um 30 Prozent reduziert  werden. Falls aber ein Kind im Haus ist, sind  diese 30 Prozent nicht zur Gänze möglich, dies regeln Erlässe aus der Sozialabteilung des Landes", erklärt Brandl. Die  Sachbearbeiterin spricht von einer möglichen Kürzung bis 50 Prozent, dies werde aber kaum verhängt.

Familienangehörige verschwiegen

Frau R. gab an, dass sie keine Betreuung für ihr Kind (3) habe. Dann stellte die Behörde aber fest, dass Familienangehörige nach Tirol gezogen waren (die auf das Kind aufpassen können), dies wurde aber verschwiegen. Brandl betont: "Wir recherchieren die Lebenssituationen der Personen, da ist Teamarbeit mit AMS und  Gemeinde gefragt." Neuester Stand: Frau R. gelobte das Bemühen um einen Job, ein Kindergartenplatz ist in Aussicht. Die Mindestsicherung wird wieder in voller Höhe bezahlt.

Daten und Fakten zur Mindestsicherung in Tirol

Die Mindestsicherung ist laut Definition eine  Hilfeleistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt und  ihren Wohnbedarf . . . mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.
Mindestsatz für Alleinstehende und Alleinerzieherinnen: 628,32 Euro.
Volljährige im gemeinsamen Haushalt. 471,24 Euro.
Ab der dritten volljährigen Person 314,16 Euro.
Minderjährige 207,34 Euro.
- Auszahlung 12 x jährlich, Dauerbezieher erhalten vierteljährlich Sonderzahlungen in Höhe von 75,40 Euro.
-  Gedeckt wird die Mindestsicherung zu 65% vom Land und zu 35 % von den Wohnort-Gemeinden. 51 Millionen Euro kostete sie 2015 in Tirol.
- Vermögen und Ersparnisse sind bis zu einer Höhe von 4188,78 Euro zu verwerten
- Kürzungen sind  bei mangelnder Arbeitswilligkeit vorgesehen. Der Lebensunterhalt von Angehörigen und der Wohnbedarf müssen aber gesichert sein.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele