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Teunis war 1998 wegen "Geruchsbelästigung" Campus-Verbot erteilt worden, nachdem er sich im Lesesaal und anderen öffentlichen Räumen der Uni immer wieder die Schuhe ausgezogen hatte. Aus demselben Grund hatte ihm laut "De Telegraaf" im Jahr 2002 auch die Bibliothek der Universität von Delft Hausverbot erteilt.
Immerhin könnte die Erasmus-Uni nun etliche Bücher wiederbekommen, die Teunis wegen des Campus-Verbots nicht zurückgebracht hatte. Ob er die Bußgelder von mittlerweile 4.200 Euro bezahlen muss, ist allerdings unklar.
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