Das Obdachlosen-Quartier mit 50 Einheiten an der Hübnergasse in Salzburger-Riedenburg rückt näher. Eilig hat die Stadt dazu Grünland in Bauland umgewidmet. Der Skandal dabei: Einem Nachbarn, der über 850 ausgewiesenes Bauland verfügt, wurde ein Mini-Bungalow verweigert. Begründung: Er würde den Blick auf sein Schlösschen stören. Doch nur einige Meter weiter soll das dreigeschoßige und bis 33 Meter lange Obdachlosen-Quartier kommen.
Nach der Bauverhandlung vom 4. Jänner liegen aber nun die Details für die "Temporäre Wohnversorgung für wohnungslose SalzburgerInnen" vor: Im alten Obstgarten der Barmherzigen Schwestern, direkt gegenüber von ihrem Herz-Jesu-Heim an der Hübnergasse, soll der Bau mit bis zu drei Geschoßen und einer Maximal-Länge von 33 Meter entstehen, 50 Garçonnièren sind geplant. Bruttomiete 335 Euro pro Monat plus Gratis-Kantine.
Die Schwestern schließen dazu einen Baurechtsvertrag mit der Heimat Österreich als Errichter, die wiederum einen Mietvertrag mit dem Salzburger Studentenwerk abschließt und als Betreiber wird die Caritas engagiert. Für Georg Leitinger vom Salzburger Studentenwerk ist das ein Herzens-Projekt: "Wir haben in der Stadt 1.078 Wohnungslose, wir müssen einfach etwas unternehmen."
Doch jetzt beginnt der Skandal: Direkt nebenan hat 2010 Helmut Stöllinger das 1888 von Jakob Ceconi gebaute Schlösschen erworben und aufwändig restauriert. Die Stadt unterschrieb ihm 2013 eine Bauplatzerklärung (Zahl 43497/13), Stöllinger darf auf seinem Grund mit einer GFZ von 0,8 (in etwa 850 ) dazu bauen. Insgesamt neun verschiedene, immer wieder abgeänderte Projekte hat er eingereicht - ein gerade einmal 100 Quadratmeter großer Bungalow sollte anstelle einer alten Holzhütte am Grundstücksrand entstehen. 43.000 Euro hat er bisher schon in die Planungskosten gesteckt.
"Komme mir verarscht vor"
Jetzt lehnte die Altstadtkommission einen Bau auf Stöllingers Grund ab: "Jeder Baukörper im südlichen Bereich, unabhängig von der Größe, würde die Ansicht des erhaltungswürdigen Schlössls, mit seinem ausgefallenen Dekor und seiner Lieblichkeit zerstören." Helmut Stöllinger ist wütend: "Ich komme mir verarscht vor. Nebenan wird Grünland für einen Betonklotz umgewidmet, den man vom Gesetz her, seiner Form und dem Flachdach nach, niemals in der hier geltenden Altstadtschutzzone II bauen dürfte. Das ist der Stadt alles ganz offenbar egal. Und ich darf trotz gültiger Bauplatzerklärung keinen Nebenbau errichten?" Gutachter der Altstadtsachverständigen-Kommission aber haben den zwei und dreigeschoßigen, bis zu 33 Meter langen Flachbau des Obdachlosen-Hauses hingegen attestiert, dass er "perfekt in das Ensemble der umliegenden Objekte und auch gut zum Altersheim gegenüber passt". Er liegt südlich des Ceconi-Schlössls und genau in einer Linie mit jenem Bau, den Helmut Stöllinger acht Meter von der Grundgrenze errichten wollte. Noch Fragen?
WOLFGANG WEBER, Kronen Zeitung/red
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