U-Ausschuss-Ende

Verfahrensanwalt: “Hin und wieder ist es hart gewesen”

Österreich
11.10.2012 13:10
Der Korruptions-Untersuchungsausschuss ist am Donnerstag mit dem letzten Sitzungstermin zu Ende gegangen. Die Bilanz von Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann, der für Rechtmäßigkeit bei Befragungen etc. sorgte, ist durchwachsen. Bis zum Sommer habe man gut gearbeitet, danach seien Themen "nicht mehr so ausreichend" behandelt worden. Kritik gibt es vom Juristen für persönliche Attacken auf Zeugen, zu denen sich mancher Mandatar hinreißen ließ. Für die Zukunft fordert Hoffmann, dass U-Ausschüsse auch gegen die Mehrheit der Regierung eingesetzt werden können.

Hoffmanns Bilanz des Korruptions-U-Ausschusses ist gespalten: Einerseits habe es positive Auswirkungen gegeben, verwies er auf mehrere Gesetzesänderungen. Andererseits sei es "bedauerlich", dass jetzt der Auftrag "nicht wirklich zu Ende geführt wird". So seien die Themen nach der Sommerpause (Inseratenaffäre, Staatsbürgerschaftsvergaben und Telekom-Ostgeschäfte) "nicht so gründlich" abgearbeitet worden, es habe beispielsweise nur eine "geringe Zahl" an Auskunftspersonen gegeben.

Dass Bundeskanzler Werner Faymann nicht im Ausschuss ausgesagt hat, sei dessen "persönliche Entscheidung", glaubt Hoffmann - "hätte er wollen, hätte er wohl eine Einladung bekommen".

Kritik wegen persönlicher Attacken auf Zeugen
Insgesamt ist Hoffmann der Meinung, dass die Befragungen "einigermaßen im Rahmen eines fairen Verfahrens" abgelaufen sind. Der Kritik einiger Beobachter, der U-Ausschuss werde von manchen Abgeordneten als Bühne für politische Attacken gebraucht, gibt Hoffmann indirekt zumindest teilweise recht. "Hin und wieder ist es hart gewesen" und es habe auch persönliche Attacken auf Zeugen gegeben, resümiert der Anwalt. Es sei ihm aber gelungen, die "Problematik der Unterstellungen" zu relativieren - so habe etwa der Grünen-Mandatar Peter Pilz zum Ende hin immer hinzugefügt, wenn es sich um seine persönliche Meinung handelte.

Bezüglich des Vorsitzes hatte Hoffmann vor gut einem Jahr, also noch vor dem eigentlichen Start, bei der Grünen Gabriela Moser einen Mangel an Erfahrung vermutet. In der Nachbetrachtung meint Hoffmann, dass FPÖ-Mandatar Walter Rosenkranz durch seine Erfahrung als Anwalt in der Auslegung von heiklen Rechtsfragen sicherer sei, "als es Moser sein kann". Bis zur letzten Sitzung im Juli habe Moser den Vorsitz gut geführt, eben bis zu einer "Panne" bei der Auswertung einer Abstimmung. Es sei ihr aber "hoch anzurechnen", dass sie den Weg frei gemacht habe.

Ein Viertel der Abgeordneten soll Ausschuss einsetzen können
In Sachen Minderheitenrecht spricht sich Hoffmann dafür aus, dass künftig ein Viertel der Abgeordneten einen U-Ausschuss einsetzen und auch Beweisbeschlüsse fassen kann. Derzeit kann ein U-Ausschuss nur von einer Mehrheit, also in der Praxis nicht ohne die Regierungsparteien, eingesetzt werden - für Hoffmann ein Problem. Auch für Beschlüsse, etwa welche Zeugen geladen werden, braucht es die Mehrheit. Die Kontrolle sei damit indirekt abhängig von der Regierung, die ja eigentlich kontrolliert werden soll - das sei letztlich nicht im Sinne der Bundesverfassung, findet der frühere Rechtsanwaltskammer-Präsident.

Nicht nur dem aktuellen U-Ausschuss wurde seitens der Regierungsparteien ein Ende per Fristsetzungsantrag diktiert. Wenn U-Ausschüsse Minderheitenrecht werden, müsse man sich auch anschauen, in welcher Form man dieses Instrument anwenden könne, meinte Hoffmann dazu. Es müsse aber auch möglich sein, "ausufernde" Untersuchungen zu beenden. Um Missbrauch zu verhindern, könnte man zum Beispiel die Zahl der U-Ausschüsse pro Legislaturperiode begrenzen, schlug Hoffmann vor.

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