Urteil bestätigt

Der harte Haftalltag der “Eislady” Estibaliz C.

Österreich
20.03.2013 17:00
Nachdem das Oberlandesgericht Wien das Urteil - lebenslange Haft - bestätigt hat, beginnt jetzt für die "Eislady" der harte Haftalltag. Die Doppelmörderin ist in der Strafanstalt Schwarzau in Niederösterreich inhaftiert, wo sie Jahrzehnte verbringen wird. Einziger Lichtblick: Einmal im Monat darf sie ihr Kind in die Arme schließen.

Nach einer halben Stunde war alles klar: Die Berufung wird abgewiesen - lebenslange Haft für die 34-Jährige. Da half es auch nicht, dass die Verteidiger Rudolf Mayer und Werner Tomanek zuvor darauf hingewiesen hatten, dass "auch eine zeitlich begrenzte Haftstrafe angebracht wäre".

Doch die Vorsitzende betonte die besondere Heimtücke der beiden Morde der "Eislady". Schließlich hat sie ihren Mann von hinten erschossen und ihren Lebensgefährten gar im Schlaf (siehe Infobox).

Mit drei Frauen in Raucherzelle
Estibaliz C. ist derzeit in der Strafanstalt Schwarzau in einem Haftraum mit drei Frauen untergebracht (im Bild eine Zelle des Gefängnisses). Mit Raucherinnen, wie Anwalt Rudolf Mayer beklagt. Die "Eislady" würde als Nichtraucherin aber gerne in einem rauchfreien Raum leben.

Vormittags Arbeit, nachmittags Therapie
Wochentags von 7 bis 13 Uhr arbeitet Estibaliz C. in einer Werkstätte, wo für auswärtige Unternehmen handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt werden: Bekleben von Dosen oder Kuvertieren von Drucksorten für Werbeaussendungen zum Beispiel.

Dann gibt es Mittagessen, nachmittags steht Freizeit oder Therapie auf dem Plan. Für die "Eislady" kommt Zweiteres infrage, denn wegen ihrer Persönlichkeitsstörung muss sie psychiatrisch behandelt werden.

Keine "Kuschelzelle", aber Besuch von Sohn
Einmal im Monat wird ihr der inzwischen 15 Monate alte Sohn ins Gefängnis gebracht. Er lebt bei Estibaliz' Eltern in Barcelona.

Eine verspätete Hochzeitsnacht wird es für die Frau nicht geben. Ein gemeinsamer Aufenthalt mit dem Ehemann in der "Kuschelzelle" kommt nicht in Betracht, erklärt Anstaltsleiter Gottfried Neuberger: "Wegen des Delikts und ihrer Persönlichkeit."

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