"So bin ich jemand"

Muslima erfindet Attacke: Experte analysiert Motiv

Österreich
19.01.2017 15:16

Jener jungen Muslima (14), die am Montag fälschlicherweise behauptet hatte, von einer Frau in Wien-Döbling attackiert und in einer S-Bahn-Station auf die Gleise gestoßen worden zu sein, tue der Vorfall leid, wie Polizeisprecherin Irina Steirer bekannt gab. Da sich das Mädchen aber über die Gründe für ihr Handeln in Schweigen hüllt, analysierte der Leiter der Wiener Uniklinik für Psychiatrie, Siegfried Kasper, für krone.at mögliche Tatmotive: Er erkennt darin etwa eine Aktion zur Identitätsfindung. "Möglicherweise ging es darum, sich mit einer Gruppe zu identifizieren und sagen zu können: 'Wenn ich das tue, dann bin ich jemand.'"

Der vermeintliche Übergriff hatte auf Facebook tagelang für Aufsehen gesorgt. Die Polizei sichtete dann am Dienstag das Überwachungsvideo und entlarvte den Vorfall als Falschmeldung. Warum die Jugendliche die Unwahrheit gesagt und die vermeintliche Tat angezeigt hatte, ist aber unklar. "Sie gab keinen Grund an", sagte Steirer.

Kein Handlungsdruck auf Täterin
Allerdings liefert Kasper im Gespräch mit krone.at mögliche Tatmotive: Das Mädchen könne dabei von aktuellen Strömungen, "etwa von Parteien oder Medien" beeinflusst gewesen sein. Auch eine aufgeschnappte Wortmeldung eines Passanten oder Mitschülers hätte sie zu der Aktion bewegen können. Kasper schließt allerdings aus, dass die 14-Jährige dabei unter Druck gesetzt worden ist.

War sich moralischer Verfehlung bewusst
Moralisch gesehen dürfte sie sich aber möglicher Konsequenzen ihrer Lüge bewusst gewesen sein. Dass ihr bewusst war, dass ihr Handeln auch strafrechtlich relevante Aspekte berühren würde, schließt der Experte allerdings eher aus. Dass ihre Anzeige "so weite Kreise zieht", habe die Jugendliche nicht geahnt. Laut Polizeisprecherin Steirer habe das Mädchen das auch nicht gewollt.

Experte rät zu Therapie
In jedem Fall empfiehlt Kasper aber, dem Mädchen etwa mittels einer Psychotherapie zu helfen und das Erlebte aufzuarbeiten, um mit der Situation auch umgehen zu können. Denn: Aus Sicht der 14-Jährigen ist da wohl "etwas Unheimliches passiert".

Sie wurde jedenfalls wegen Verleumdung, Vortäuschung einer strafbaren Handlung und falscher Beweisaussage angezeigt. Über das weitere Vorgehen muss nun die Staatsanwaltschaft entscheiden.

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