Haftstrafe ausgefasst
Zu 4,5 Jahren Haft wegen schwerer Drogendelikte war der Algerier, der am Donnerstag vor Richter Gerhard Melichar (Bild) stand, zuletzt verurteilt worden. Anfang Juli hatte man ihn nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen. Dieser Strafrest von 17 Monaten wurde nun vom Gericht widerrufen und kommt zu den sechs Jahren dazu. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nur einen Monat nach der Entlassung hat der Algerier laut Anklage beim Sillpark in Innsbruck einem Mann, der ihm keine Zigaretten schenkte, unter Vorhaltung eines Messers 70 Euro geraubt. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte: "Ich war’s nicht!" Er müsse einen Doppelgänger haben. Der Schöffensenat glaubte dagegen dem Raubopfer. Dessen Aussage war eindeutig.
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