Weil sich ein Mieter des Gesundheitszentrums Jennersdorf (Burgenland) von parkenden Autos gestört fühlt, bringt er Anzeigen am laufenden Band ein. Ein gerichtliches Nachspiel ging für den Kläger allerdings nicht zu seiner Freude aus.
Ein Nachspiel vor Gericht gab es jetzt, für jenen Mieter des Jennersdorfer Gesundheitszentrums, der seit November des Vorjahres immer wieder Anzeigen gegen Zulieferer oder Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, einbringt. Dem auf Krawall gebürsteten Mann, stößt es nämlich sauer auf, dass besagte Personen des Öfteren ihre Fahrzeuge, auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche vor dem Gesundheitszentrum parken und er sich als Eigentümer einer Mietwohnung und dadurch Miteigentümer des Hauses in seinem Besitz gestört fühle.
Ob Bluttransporter oder Rettung: jeder wird angezeigt
Egal ob Bluttransporter, Lieferanten von Essen auf Rädern, der Rettung, Mitarbeiter des psychosozialen Dienstes oder Patienten, die wegen eines Notfalls dringend ärztliche Hilfe benötigen – vor einer Anzeige ist niemand sicher. Auch Ortschef Reinhard Deutsch sprach zuletzt immer wieder davon, dass die Situation untragbar sei und so richtig eskaliere.
Eine Frau im Rollstuhl anzuzeigen, weil sie vor dem Gesundheitszentrum mit ihrem Pkw hält, ist unmoralisch.

Bürgermeister Reinhard Deutsch
Bild: Christian schulter
Urteil: Interessen des Patienten haben Vorrang
Während viele der mittlerweile mehr als 50 Betroffenen ihre Besitzstörungsklage bezahlt haben, wehrten sich auch einige Betroffene vor Gericht. Ein Patient bekam jetzt vom zuständigen Bezirksgericht Recht, wie Anwältin Dr. Heike Berner erklärt. Ihre Kanzlei konnte die gegen ihren Mandanten angestrengte Besitzstörungsklage nämlich erfolgreich abwehren. In dem Urteil sei der Richter zum Entschluss gekommen, dass keine Besitzstörung vorlag, sondern, dass die Interessen des Patienten vorrangig sind – eben die schnelle Behandlung beim Arzt.
Ich bin immer wieder schockiert darüber, wie bösartig manche Menschen sein können. Dieses Urteil zeigt ganz klar, dass Patienten vom Gericht geschützt werden.
Anwältin Dr. Heike Berner
Für Berner könnte das Urteil jetzt zum Präzedenzfall in der Causa werden. Die Anwältin selbst ist über das Verhalten des selbst ernannten „Rampensheriffs“ empört. „Ich bin immer wieder schockiert darüber, wie bösartig manche Menschen sein können. Dieses Urteil zeigt ganz klar, dass Patienten vom Gericht geschützt werden“, sagt Berner.
20 Minuten Halten ist jetzt erlaubt
Um der zugespitzten Stimmung entgegenzuwirken, haben sich OSG und Stadt mittlerweile darauf verständigt, den Bereich vor dem Gesundheitszentrum neu zu markieren. Für eine Zeit von 20 Minuten ist das Be- und Entladen künftig hier rechtlich möglich. Für die Anwältin ein wichtiger Schritt, um dem Kläger den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Anzeigenflut geht weiter, Gemeinde überlegt rechtliche Schritte
Allerdings, meint Ortschef Deutsch: „Wie sich zeigt, nützt das wenig, denn es kommen nach wie vor Anzeigen.“ Darum behalte man sich seitens der Gemeinde rechtliche Schritte gegen den Mieter vor.
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