Fukushima-Unglück

Selbstmord nach Super-GAU: Betreiber muss zahlen

Ausland
26.08.2014 12:11
Wegen des Selbstmords einer Japanerin in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima ist der Betreiber der Unglücksreaktoren erstmals zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden. Die Frau hatte sich im Alter von 58 Jahren aus Verzweiflung über ihre unsichere Zukunft mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Das Bezirksgericht in Fukushima verurteilte den Reaktorbetreiber Tepco am Dienstag zur Zahlung von 49 Millionen Yen (umgerechnet rund 356.000 Euro) an die Hinterbliebenen. Nach dem Erdbeben- und Tsunami-Unglück vom 11. März 2011, das im AKW Fukushima zu einem Super-GAU geführt hatte, musste die Frau aus ihrem rund 40 Kilometer entfernten Haus fliehen. Im Juli desselben Jahres nahm sie sich das Leben. Anwälte messen dem Urteil große Bedeutung für zukünftige Entschädigungsprozesse bei.

Noch immer leben etwa 125.000 Bewohner Fukushimas in provisorischen Behelfsunterkünften. Infolge des schweren Bebens und Tsunamis waren etwa 18.500 Menschen in den Tod gerissen worden oder gelten als vermisst.

3.000 Menschen seit Katastrophe gestorben
Zwar war durch den Super-GAU in Fukushima selbst niemand direkt ums Leben gekommen. Etwa 3.000 Menschen sind jedoch seit der Dreifach-Katastrophe an den gesundheitlichen Folgen des Lebens in den Behelfsunterkünften gestorben oder begingen Selbstmord - darunter auch Hamako Watanabe. Ihr mentaler Zustand hatte sich nach Angaben der Kläger nach der Flucht zunehmend verschlechtert. Tepco gab zwar zu, dass der GAU eine schwere Belastung für das Opfer darstellte. Es könnten aber auch andere Faktoren zu ihrem Selbstmord beigetragen haben.

Der Atombetreiber will das Urteil jetzt prüfen. Der Konzern hatte sich zuvor bereits außergerichtlich bereit erklärt, den Hinterbliebenen eines Bauers, der im Alter von 64 Jahren ebenfalls Selbstmord begangen hatte, Entschädigung zu zahlen.

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