Nicht rechtskräftig:

18 Jahre Haft für Mordversuch und Vergewaltigung

Steiermark
28.06.2016 20:32

Gesicht und Hals von Narben gezeichnet, blaue Flecke, Todesangst - barfuß im Pyjama flüchtete eine Irakerin im August 2015 vor ihrem gewalttätigen Ehemann, versteckte sich mit der kleinen Tochter zwischen parkenden Autos. Der Höhepunkt eines jahrelangen Martyriums voll Drohungen und Vergewaltigungen, denn der 42-Jährige hatte gerade versucht, sie zu töten.

Dass "nur" Mordversuch angeklagt wurde, ist vermutlich dem Sohn des eigentlich geschiedenen Ehepaares zu verdanken. Denn der 16-Jährige ging laut Staatsanwalt Christian Kroschl dazwischen, als sein Vater mit erhobenem Küchenmesser auf seine Mutter losging. Davor hätte er gedroht, ihr die "Augen rauszuziehen".

"Stimmt alles nicht", beteuerte der Iraker beim Prozessauftakt in der Vorwoche und auch gestern in Graz. Er hätte seiner Familie nie etwas getan oder wen bedroht. Schon gar nicht hätte er die 37-Jährige vergewaltigt. Auch wenn er nach islamischem Glauben dazu berechtigt sei. Aber er hätte ihren Wunsch, nicht zu wollen, akzeptiert. Vielmehr sei das die Rache seiner Frau, weil er im Irak eine Geliebte habe. "Gefängnis ist die beste Möglichkeit, den Mann loszuwerden", meinte Verteidigerin Christine Lanschützer.

Einweisung wegen Impulskontrollstörung
Die Narben der Frau, ihre panische Angst, die Barfuß-Flucht im Pyjama und die Aussagen ihrer beiden Kinder sprechen da aber irgendwie eine andere Sprache. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl attestierte dem angeklagten Iraker außerdem eine Impulskontrollstörung und empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschworenen sprachen den 42-Jährigen am Abend schuldig: 18 Jahre Haft plus Einweisung. Er meldete sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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