Die Schaffung eines nationalen Anti-Doping-Gesetzes steht nicht zuletzt in Zusammenhang mit dem "Doping-Skandal" bei den Olympischen Winterspielen in Turin und ist angesichts der österreichischen Bewerbung für die Olympischen Spiele in Salzburg von Bedeutung.
Die wichtigsten Punkte im Gesetz, das im Bundessportförderungsgesetz verankert werden soll, sind: eine Kopplung der international geltenden Anti-Doping-Bestimmungen mit der Bundessportförderung; weiters sollen Sportorganisationen zur umfassenden Doping-Prävention verpflichtet werden, etwa bei der Ausbildung von Betreuungspersonal; zudem soll eine unabhängige Doping-Kontrolleinrichtung sowie eine Schiedskommission zur Überprüfung von verhängten Disziplinarmaßnahmen eingerichtet werden.
Keine Kriminalisierung von Dopingsündern
Die derzeit bestehenden Strafbestimmungen bei Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz sollen unberührt bleiben. Damit wird es auch weiterhin keine strafrechtlichen Maßnahmen bei Doping-Missbrauch geben. Bei der Top-Sport-Austria- sowie der Sporthilfe-Förderung können die Geldmittel wieder zurückgefordert werden, wenn Sportler das Gesetz verletzen.
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