Verspätungen

EuGH: ÖBB müssen auch bei höherer Gewalt zahlen

Wirtschaft
26.09.2013 12:37
Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf eine teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Unpünktlichkeit des Zugs auf höherer Gewalt beruht. Dagegen hatten die ÖBB beim EuGH Einspruch erhoben, am Donnerstag wurde die Klage zurückgewiesen.

"Ein Eisenbahnunternehmen darf in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die es von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen befreit, die auf höherer Gewalt beruhen", so der EuGH.

Die Verordnung, die die ÖBB-Personenverkehr AG beeinspruchte, sieht vor, dass ein Fahrgast bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde eine anteilige Fahrpreiserstattung von 25 Prozent von der Eisenbahngesellschaft verlangen kann. Ab zwei Stunden Verspätung erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent des Preises.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele