Polizei schritt ein

Elf Lämmer illegal geschächtet – drei Anzeigen

Österreich
22.12.2015 13:12

Schwere Vorwürfe gegen eine Landwirtin sowie zwei Männer wegen Tierquälerei in der Steiermark: Die Frau hatte den beiden Türken Lämmer zum Schächten verkauft, die von den Käufern noch in der Scheune der 36-Jährigen ohne Betäubung geschlachtet wurden. Ein anonymer Hinweis hatte die Polizei auf die Vorgänge aufmerksam gemacht. Als die Beamten eintrafen, waren elf Jungschafe bereits tot. Die Landwirtin sowie die zwei Männer müssen nun mit einer Anklage rechnen.

Ermittler Werner Eissl sprach am Dienstag von einem "blutigen Einsatz": Stattgefunden hat die Schlachtung bereits Ende September in Hitzendorf im Bezirk Graz-Umgebung. Die beiden türkischen Staatsbürger hatten der Landwirtin die Tiere abgekauft und noch in der Scheune mit dem Schächten begonnen, als die Polizei einschritt. Die gesetzlichen Auflagen wie etwa Beiziehung eines Tierarzts, Betäubung und ein eigener Schlachtraum wurden dabei nicht erfüllt.

Die beiden Männer sagten gegenüber den Ermittlern aus, dass sie selbst einmal frisches Fleisch von Lämmern gewinnen wollten. Darum hätten sie der Bäuerin die Schafe abgekauft. Die 36-Jährige gestand ebenfalls. Allerdings erklärte sie auch, dass sie nicht gewusst habe, dass in unseren Breiten ein Tierarzt und Bewilligungen für diese Art der Schlachtung nötig seien. Alle drei wurden bei der Staatsanwaltschaft Graz anzeigt.

Landwirtin will künftig Schächtungen legal anbieten
Das Fleisch der geschlachteten Lämmer durften die Türken übrigens mitnehmen und wie geplant an ihre Verwandten und Freunde weitergeben, denn sie hatten die Tiere rechtmäßig gekauft. Die Landwirtin hegt laut Polizei Pläne, künftig Schächtungen ihrer Lämmer legal in einem eigenen Schlachtraum anzubieten.

Unter Schächten versteht man das rituelle Schlachten von koscheren Tieren, das besonders im Islam und Judentum Anwendung findet. Mit einem einzigen tiefen Schnitt in den Hals wird das Tier getötet und durch die Durchtrennung der großen Blutgefäße ein nahezu rückstandsloses Ausbluten gewährleistet. Der Verzehr von Blut ist in beiden Religionen verboten.

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