Beide lebenslänglich

Zwei Pakistanis wegen Bluttat an Steirerin verurteilt

Österreich
10.06.2010 14:35
Jene beiden Brüder aus Pakistan, die sich im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an einer Oststeirerin verantworten mussten, sind am Donnerstagnachmittag für schuldig befunden worden. Der Jüngere (links im Bild) wurde als Täter, der Ältere (rechts) als Anstifter zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt. Die Entscheidung der Geschworenen war nach vier Prozesstagen in beiden Fällen einstimmig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der jüngere der beiden Brüder hatte von Anfang an die Tat gestanden. Er tötete die 74-jährige Frau mit einer Axt, indem er ihr zwei Schläge auf den Kopf und zwei gegen den Hals versetzte. Die Ermittler hatten sofort auch den Bruder des 31-Jährigen ins Visier, war er doch der einzige, der ein Motiv für einen Mord hatte.

Die Landwirtin hatte den 37-Jährigen adoptiert, später überschrieb sie ihm auch noch ihren ganzen Besitz. Allerdings gab es ein Wohnrecht für die Steirerin sowie ein Veräußerungsverbot.

"Verabredetes Mordkomplott"

Staatsanwalt Hansjörg Bacher schilderte in seinem Schlussplädoyer nochmals die Bluttat in allen Einzelheiten. "Es war ein verabredetes Mordkomplott", war der Ankläger überzeugt. "Vergessen Sie das uns aufgetischte religiöse Motiv", so Bacher zu den Geschworenen. Streitereien mit der Landwirtin über den Islam, wie sie der 31-Jährige als Grund für sein Ausrasten angeführt hatte, wären schon allein aus sprachlichen Gründen nicht möglich gewesen.

"Geld war das Motiv", war der Staatsanwalt überzeugt. Der ältere Bruder war in finanziellen Nöten. Also hätte er seinen Bruder damit beauftragt, seine Adoptivmutter zu beseitigen, um an das Geld zu kommen, führte der Ankläger aus. Der Ältere verschaffte sich mit einem Aufenthalt in Pakistan ein Alibi. Er bestritt immer, mit der Tat etwas zu tun gehabt zu haben.

Verteidiger von Alleinschuld des Jüngeren überzeugt

Der Verteidiger des angeblichen Auftraggebers meinte, es wurde in diesem Verfahren "weniger auf die Sachverhalte hingewiesen, sondern mehr an die Emotionen appelliert". Sicher sei die Art der Durchführung "auch für mich erschreckend", doch "es gibt Taten, deren Motive uns nicht zugänglich sind". Er sich von der Alleinschuld des jüngeren Bruders überzeugt, der den älteren über den gesamten Prozess hin zu entlasten versuchte.

Während der Staatsanwalt nach den einstimmigen Schuldsprüchen der Geschworenen keine Erklärung abgab, kündigten beide Angeklagten Berufung an.

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