Die Anrainer eines geplanten Großprojektes haben das Recht, eine Umweltprüfung im Feststellungsverfahren zu beantragen – das hat das Gericht am Donnerstag entschieden.
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren die Klagenfurterin Karoline G., die gegen ein Fachmarktzentrum in der Nachbarschaft kämpft. Sie befürchtet Autolärm und Gestank als Folge des Shoppingtempels: „Jetzt werden meine Sorgen wenigstens gehört: Ich hoffe, dass es eine Umweltprüfung gibt.“
Umweltanwalt Wolfgang List, der Frau G. vertritt, verbucht mit dem Urteil den „größten Sieg“ seiner Anwaltskarriere: „Das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist nicht europarechtskonform!“ Die Politik sei jetzt gefordert, einen rechtskonformen Zustand herzustellen, heißt es.
Während Anrainer jubeln, drohen der Wirtschaft bei der Errichtung von Einkaufszentren, Stromleitungen, Kraftwerken langwierigere und kostspieligere Verfahren. Landesjurist Dr. Albert Kreiner: „Für die Feststellungsverfahren von Umweltprüfungen wird der Aufwand für die Behörden erheblich größer.“
Vergangene Verfahren seien von dem Urteil nicht betroffen, heißt es. Die Situation ist dennoch grotesk: Verweigert die Behörde einem Anrainer die Parteistellung – und dieser geht vors EU-Gericht, würde er wohl Recht bekommen.
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