Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.
Das Gesetz, das es in Belgien untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt, gibt es bereits seit 2011. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Dagegen wehrten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Niqab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatspäre verletzt.
Der Gerichtshof stimmte dem nicht zu. Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es in dem Urteil. In diesem Zusammenhang könnten die Nationalstaaten generell besser die lokalen Bedürfnisse einschätzen als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft.
Die Straßburger Richter hatten auch an der Möglichkeit, eine mehrtägige Gefängnisstrafe zu verhängen, nichts auszusetzen. Die Strafandrohung sei verhältnismäßig, da sie sich nur bei wiederholten Verstößen greife und nicht automatisch angewendet werde.
Verbot bleibt auch in Frankreich aufrecht
Bereits 2014 hatte der beim Europarat angesiedelte Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen. Die Straßburger Richter räumten den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders" ein. Haftstrafen droht das französische Gesetz zwar nicht an - dafür aber Staatsbürgerschaftskurse.
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