Finanz-Prozess:

Wichtiges Gutachten liegt nicht vor

Salzburg
30.05.2017 09:01

In der brisanten Frage um die Rechtskostenübernahme für die beschuldigten Politiker und Beamten in der Swap-Causa stützt sich der Beschluss des Salzburger Gemeinderates maßgeblich auf die Expertise zweier renommierter Sachverständiger. Wie die "Krone" aber jetzt erfahren hat, wird eines der Gutachten unter Verschluss gehalten - und das sorgt für Stirnrunzeln

Konkret geht es dabei um die fachlichen Ausführungen des Linzer Universitätsprofessors und Arbeitsrechtlers Peter Jabornegg, die im Amtsbericht vom 16. Juni des Vorjahres zur Übernahme der Rechtskosten angeführt werden. Während das ebenfalls zitierte Gutachten des Salzburger Professors Klaus Firlei, das von der Personalvertretung in Auftrag gegeben worden ist, dem Amtsbericht vollumfänglich beigelegt worden ist, kann hingegen in Jaborneggs Stellungnahme keine Einsicht genommen werden. Magistratsdirektion ließ die NEOS abblitzen "Bei einer Entscheidung dieser Tragweite finde ich es schon erstaunlich, wenn wir das Gutachten anfordern, es offenbar auch vorliegt, uns aber in weiterer Folge dann nicht zur Verfügung gestellt wird", wundert sich NEOS-Stadträtin Barbara Unterkofler gegenüber der "Krone". Sie interessiert sich besonders für die Argumentation, denn darauf habe sich die Entscheidung im Gemeinderat damals auch gestützt. Immerhin belaufen sich die Verteidigungskosten wie berichtet mittlerweile auf bereits 700.000 Euro - und das noch vor dem ersten Prozesstag am 6. Juni vor dem Landesgericht (Aktenzeichen 36 Hv 15/17a).

Argumentiert wird das von Seiten des Magistrats unter anderem mit Datenschutz. Denn Auftraggeber des Gutachtens war 2014 die Stadt Linz, wo im Zuge des dortigen Swap-Skandals ebenfalls die Frage nach der Rechtskostenübernahme thematisiert worden ist. Der dortige Ex-Finanzdirektor forderte nämlich nach seinem Freispruch seine Verteidigungskosten in der Höhe von 252.000 Euro zurück - ein Streit der sich über Jahre zog. Zuletzt willigte die Stadt ein, dass sie ein Drittel davon übernehmen werde. Allerdings sind die beiden Fälle nicht unmittelbar vergleichbar: Im Unterschied zu Linz ist beispielsweise im vorliegenden Fall der Stadt kein finanzieller Schaden aus den Zinstauschgeschäften entstanden.

Aus Sicht der NEOS äußerst pikant
Genau deshalb ist es auch aus Sicht der NEOS so pikant, dass Details zu dem Gutachten nicht vorliegen, denn möglicherweise greift die Argumentation Jaborneggs für die Salzburger Causa gar nicht. Den Gemeinderäten liegt bislang nur eine Zusammenfassung der Expertise vor - und das soll wohl auch so bleiben. Denn von Seiten des Magistrats wird darauf verwiesen, dass das Fierlei Gutachten für den vorliegenden Fall sowieso aussagekräftiger sei, weil es auf den Dezember 2013 datiert ist - und damit bereits von Beginn an sämtlichen Kostenvorauszahlungen zur Beurteilung und Entscheidung zugrunde lag. Zudem könne man in Salzburg nicht frei über ein Gutachten verfügen, dass im Besitz der Stadt Linz ist und außerdem sensible, personenbezogene Daten enthält. "Die hätte man ja vorher schwärzen können", findet Unterkofler. Experte beruft sich auf Geheimhaltungspflicht Jabornegg selbst bestätigt auf Rückfrage der "Krone", dass er an eine Geheimhaltungspflicht gebunden sei: "Über eine Freigabe für die Öffentlichkeit kann daher nur die Stadt Linz entscheiden."

Anna Dobler, Kronen Zeitung

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