Vor fünf Jahren war Frau S. auf dem Gehsteig vor einem Wettbüro gestürzt und hatte sich die Hand gebrochen. "Der Gehweg war nicht geräumt und spiegelglatt. Das konnte sogar der Bürgermeister bestätigen, der vorbeigekommen ist", schildert Herr S. Ein Fall für die Versicherung, könnte man glauben. Doch nach fünf Jahren wanderte der Fall nun zu den Akten. "Weil meine Frau nicht beweisen konnte, dass sie tatsächlich vor dem Wettbüro gestürzt ist", ärgert sich der Oberösterreicher. Die Gattin hatte nämlich getan, was jedes Unfallopfer tut – sie ging zum Arzt, der sie ins Krankenhaus schickte, wo die Fraktur festgestellt wurde.
Nach Ansicht der Richterin aber hätte Frau S. zuallererst ins Wettbüro gehen müssen und den Unfallhergang dokumentieren. Darüber wurde jahrelang verhandelt, Zeugen sagten aus, Lokalaugenscheine wurden durchgeführt und juristische Finessen erörtert. Nur: Frau S. bekam kein Schmerzensgeld, weder vom Hausbesitzer noch vom Pächter des (inzwischen geschlossenen) Wettbüros. Die Familie kann im Gegenteil von Glück reden, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten, 17.000 Euro, übernimmt.
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