Ihr Mann hatte unsere Leserin im Vorjahr zum Geburtstag in ein Haubenlokal eingeladen und man konsumierte ein mehrgängiges Menü mit Weinbegleitung. So weit, so gut. "Bis er (der Chef des Hauses, Anm.) mit seinen Fingern auf meinem Teller anfing, den Käse hin und her zu legen, und mir erklärte, dass ich die Rinde nicht essen solle, da er den Käse in der Küche auch so anfasste. Frechheit!", schildert die Leserin den ersten Vorfall. "Das war für mich absolut nicht okay, denn ein Koch hat auf meinem servierten Teller mit seinen Fingern absolut nichts zu suchen."
Die Ombudsfrau bat auch den mutmaßlichen Täter damals um eine Stellungnahme: "Mein Gefühl sagte mir, dass die Familie sich mehr Aufmerksamkeit wünschte", erklärt er den Vorfall mit dem Käseteller. Deshalb habe er sein Wissen über Käse so anschaulich weitergegeben.
Zum Biss ins Ohr, dem nach Schilderung der Gäste ein zweiter folgte - "Kurz darauf biss er meinen Mann in den rechten Oberarm" -, nimmt der Gastronom nicht Stellung. Nur so viel: "Da die Arbeit bei uns sehr familiär abläuft, gehen wir auch untereinander anders um als in größeren Unternehmen."
Zumindest strafrechtlich bleibt der Vorfall ohne Folgen: Vom Bezirksgericht Schärding wurde der Gastwirt, der alles bestritten und sogar seinerseits mit einer Klage gedroht hatte, nun rechtskräftig freigesprochen. Dem gebissenen Gast bliebe nur mehr eine Zivilrechtsklage auf Schmerzensgeld. Mit geringen Chancen, "da der Kläger beweispflichtig ist", so der Anwalt des Wirts...
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