Langjährige Haft

Mann betäubt und beraubt: Slowakinnen verurteilt

Österreich
04.04.2014 13:13
Weil sie einem 52-jährigen Mann in einer Bar in Wien-Favoriten zunächst schöne Augen machten und ihn - als er sie in der Hoffnung auf erotische Stunden zu dritt mit zu sich nach Hause nahm - betäubten und ausraubten, hat es am Freitag für zwei 41-jährige Slowakinnen im Straflandesgericht ein böses Erwachen gegeben. Sie wurden rechtskräftig zu sechseinhalb beziehungsweise siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Bei der Strafbemessung schlugen sich zehn bzw. zwei einschlägige Vorstrafen der Angeklagten erschwerend zu Buche.

Die Frauen dürften ihr späteres Opfer am 28. Dezember 2013 gezielt umgarnt haben. Dieser wollte zunächst nur die schlankere mit in seine Wohnung nehmen, entschloss sich nach längerem Hin und Her dann aber doch, auch ihre Freundin in die Gestaltung der restlichen Nacht miteinzubeziehen.

Während sich der 52-Jährige bereits in seiner Küche mit der einen vergnügte, schüttete ihm die andere Frau Schlaftabletten in eine Kaffeetasse. "Er hat sich nur auf meine Freundin konzentriert. Er hat sie abgegriffen. Er hat mich nicht gesehen", gestand diese dem Gericht.

52-Jähriger erlitt Lähmungserscheinungen
Nach ein paar Schlucken vom vermeintlich aufputschenden Heißgetränk kippte der 52-Jährige vom Stuhl. Die zwei Frauen steckten 1.050 Euro Bargeld, Goldmünzen und -dukaten, einen Laptop, zwei Mobiltelefone, Kleidung und Schmuck ein. Sogar eine Goldkette, die der Mann um den Hals trug, nahmen sie ihm ab. Außerdem ließen sie zwölf Schnapsflaschen und einen über 50 Jahre alten Cognac mitgehen, was den Mann dem Vernehmen nach besonders getroffen haben soll.

Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten war der 52-Jährige über einen längeren Zeitraum bewusstlos, sodass die Straftat als schwerer Raub qualifiziert wurde. Als der 52-Jährige am nächsten Morgen erwachte, hatte er Lähmungserscheinungen, weil er stundenlang auf derselben Stelle gelegen war. Mehrere Wochen konnte er eine Hand nicht heben. Dauerfolgen hat er laut Sachverständigem aber nicht zu befürchten.

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