Brisantes EU-Gesetz
Klontiere: Kommt Fleisch unbemerkt in den Handel?
"Die Mitgliedsstaaten der EU sollen sicherstellen, dass Nahrung von geklonten Tieren nicht auf den Markt kommt", zitierte "Die Welt" am Montag aus dem Gesetzesentwurf. Der Hauptgrund des Verbots ist für die Kommission demnach das Leid der Tiere. "Sowohl geklonte Tiere als auch die austragenden Muttertiere litten unter vermehrten Krankheiten, Fehlbildungen und hohen Sterblichkeitsraten", heißt es dazu in dem Papier.
Laut aktuellen Studien überleben vier von zehn geklonten Rindern (im Bild Klonkalb Victoriosa, deren Mutter Victoria wiederum aus dem Ohr einer Klonkuh geschaffen wurde) die ersten fünf Monate ihres Lebens nicht. Viele Tiere litten unter Atemwegsproblemen, vergrößerten Nabelschnüren, Defekten im Bewegungsapparat und offenbar auch unter Depressionen. "Klonen führt zu Tierquälerei", kritsierte etwa der CDU-Gesundheitsexperte im EU-Parlament, Peter Liese, das Klonen von Tieren zum Zweck der Nahrungsmittelproduktion.
Bald Fleisch von Klontier-Nachkommen im Handel?
Ein Verbot des Klonfleisches scheint also eine gute Sache zu sein - für Tier und Mensch. Problematisch ist an dem Gesetzesentwurf jedoch, dass Fleisch und Milch von Nachfahren der Klontiere dem Zeitungsbericht zufolge sehr wohl in den Handel gelangen dürfen - und zudem nicht gekennzeichnet werden müssen. Damit könnten Produkte von Nachkommen der Klontiere vom Verbraucher gekauft und verzehrt werden, ohne dass dieser das merke, gibt "Die Welt" zu bedenken.
Zwar soll laut bisherigen Untersuchungen vom Verzehr von Klonfleisch keine Gesundheitsgefahr ausgehen, EU-Parlamentarier Liese bleibt aber vorsichtig: "Fleisch von geklonten Tieren ist nicht in jedem Fall gesundheitsschädlich, aber Risiken können eben auch nicht ausgeschlossen werden." Deshalb sei es unverzichtbar, "dass der Verbraucher weiß, ob er Fleisch von Klontier-Nachfahren isst".
Aufwand für die Kennzeichnung ist der EU zu groß
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hatte nach Informationen der Zeitung ursprünglich auch eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von Klontier-Nachkommen geplant, konnte sich damit aber innerhalb der Kommission nicht durchsetzen. Der Aufwand sei zu hoch, um die Nachfahren der Klontiere zu ermitteln, heiße es in Brüssel. Außerdem fürchte man, dass eine Kennzeichnungspflicht gegen die Regeln der Welthandelsorganisation verstoßen und zugleich eine Einigung auf das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA erschweren könnte.
Während Verhandlungen über die Thematik in der Europäischen Union 2011 gescheitert waren, ist Klonfleisch in den USA seit Anfang 2008 erlaubt. Dort ist die Lage unklar, weil eine Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist. In Großbritannien gelangte Klonfleisch bereits ohne Kontrollen in den Handel.
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