Die Staatsanwaltschaft Salzburg nehme zwar eine Verurteilungswahrscheinlichkeit an, deshalb sei auch der Strafantrag gestellt worden. Es bestehe aber nur ein "bloßer", nicht aber ein "dringender Tatverdacht", sagte Knebel. Daher falle die Möglichkeit eines Widerrufes weg. Der 51-jährige Salzburger habe sich zudem im elektronisch überwachten Hausarrest bisher auch wohl verhalten, erklärte der Anstaltsleiter. "Er hat sich in allen Punkten an die auferlegten Weisungen gehalten. Es gibt keinen Grund, einen Widerruf auszusprechen."
Neue Prüfung im Falle einer Verurteilung
Der Strafprozess wegen gefährlicher Drohung gegen den Fußfesselträger sei für 1. März um 9 Uhr am Landesgericht Salzburg anberaumt, hieß es seitens einer Gerichtssprecherin am Montag. Falls der Angeklagte verurteilt wird, werde erneut geprüft, ob er im Hausarrest bleiben darf, sagte Knebel. Bei einer Verurteilung werde man eine Unbedenklichkeit aber nicht mehr annehmen können.
Bei dem nun angeklagten Delikt handelt es sich um einen Vorfall vom 21. März 2012. Laut der Anzeige der von ihm vergewaltigten Frau vom 12. November 2012 habe sie der Verurteilte in einer direkten Äußerung mit dem Umbringen bedroht.
Mädchen mehrfach vergewaltigt
Der beschuldigte Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-Jährige mehrfach vergewaltigt. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.
Nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg soll der Mann lediglich zwei Drittel des unbedingten Strafanteils im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen und dann bedingt entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte dagegen Beschwerde eingebracht. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz steht noch aus.
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