Grund für den abgelehnten Hausarrest sind die nicht rechtskräftigen dreieinhalb Jahre Haft, die Rettberg im Juni 2011 im Libro-Prozess wegen Untreue und Bilanzfälschung ausgefasst hat. Im Hinblick auf diese offene, mehrjährige Haftstrafe - die Berufungsfrist gegen das erstinstanzliche Urteil läuft Ende Juni ab - ortet der VwGH die Befürchtung, Rettberg könnte die Fußfessel "dahin missbrauchen, sich dem ihm drohenden (weiteren) Strafvollzug zu entziehen", wie in der Entscheidung wörtlich ausgeführt wird.
Die nicht rechtskräftige Verurteilung begründe zumindest "einen dringenden Verdacht" in diese Richtung und könne die vom Gesetz geforderte günstige Prognose für die Bewilligung einer Fußfessel "nicht erstellt werden", argumentiert der VwGH. Insgesamt lägen Risikofaktoren vor, "die der Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests entgegenstehen".
Drei Jahre Haft wegen betrügerischer Krida
Rettberg war 2006 vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen betrügerischer Krida zu drei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden, weil er im Zuge der Insolvenz der börsenotierten Buch- und Papierwaren-Kette sein privates Vermögen seinen Gläubigern verheimlichen und damit vor deren Zugriff retten wollte.
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