Strafe unverändert

Urteil im Mordfall Silke Schnabel von OLG Linz bestätigt

Salzburg
04.10.2011 15:56
Im Salzburger Mordfall Silke Schnabel hat ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz am Dienstag das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Die Zusatzstrafe von 19 Jahren und acht Monaten für den 52-jährigen Anton W. wegen Vergewaltigung und Mordes ist damit rechtskräftig. Das OLG hat der Berufung von Verteidiger Karl Wampl keine Folge gegeben, der Rechtsanwalt hatte eine "erhebliche" Strafreduktion gefordert. Anton W. beteuerte erneut seine Unschuld.

Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Salzburgerin am 11. Juli 1992 ist gegen den Lagerarbeiter Anton W. am 11. Februar 2011 von einem Geschworenengericht am Salzburger Landesgericht ein Urteil ergangen. Es wurde eine Gesamtstrafe von 20 Jahren Haft verhängt - 19 Jahre plus acht Monate als Zusatz zu vier Monaten bedingt aus dem Jahr 1996.

Da nur die Verteidigung eine Strafberufung angemeldet hatte, nicht aber die Staatsanwaltschaft, konnte die Strafe vom Berufungsgericht auch nicht erhöht werden. In Abwägung der Milderungs- und Erschwernisgründe hielt der Senat die ausgesprochene Gesamtstrafe für gerechtfertigt. Es wäre durchaus auch lebenslänglich in Erwägung zu ziehen gewesen, meinte Vorsitzender Karl Bergmayr.

Verteidiger Karl Wampl hatte auch eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht, war damit aber abgeblitzt. Damit stand bereits fest, dass Anton W. für den Mord verantwortlich ist.

Mädchen vergewaltigt, getötet und in Salzach geworfen
Der damals 34-Jährige hat demnach das Mädchen an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes vergewaltigt und erwürgt. Danach warf er die Leiche in die Salzach. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen in Oberösterreich aus dem Inn gezogen. Die Polizei fand Anton W. am 11. Juli 1992 um 6.20 Uhr am Ufer halb nackt im Gras liegend, seine Jeans waren durchnässt.

Ein Strafverfahren gegen ihn wurde aber mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Die Mutter des Opfers erreichte mithilfe des Opferanwaltes Stefan Rieder eine Fortführung des Verfahrens. Die Anklage basierte auf einer neuen Zeugenaussage einer ehemaligen Prostituierten und drei Gerichtsgutachten, eines davon stammte vom Kriminalpsychologen Thomas Müller. Allerdings sind wichtige Beweismittel spurlos verschwunden.

"Ich bin unschuldig. Ich hab' damit nichts zu tun"
Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung in der Verhandlung am OLG hatte der Angeklagte. "Mit tut es leid, dass das passiert ist. Ich bin unschuldig. Ich hab' damit nichts zu tun", betonte Anton W.. Sein Verteidiger hatte die verhängte Strafe als "bei Weitem zu hoch" empfunden. Seiner Ansicht nach seien mehrere Milderungsgründe nicht gewertet worden, wie der lang zurückliegende Zeitpunkt der Tat, die Störung der Sexualpräferenz beim Angeklagten, der Alkoholmissbrauch zum Tatzeitpunkt und das Wohlverhalten, da sein Mandant außer zwei kleineren Delikten keine Straftat mehr begangen habe.

Doch der Senatsvorsitzende hielt dem entgegen, dass die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten durch die attestierte Persönlichkeitsstörung ohnehin als gewichtiger Milderungsgrund gewertet worden sei. Zudem hätte Anton W. wissen müssen, dass der Alkoholkonsum eine enthemmende Wirkung auf ihn habe.

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