Gegen den 27-Jährigen, der aus der gleichen Gemeinde wie der 15-Jährige stammt, wurde anfangs gar wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt, erklärte am Freitag die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Morphium-Vergiftung als Todesursache eruiert
Die Begründung der Staatsanwaltschaft: Es war nicht nachweisbar, ob sich der 15-Jährige das Substitol selbst injiziert hatte, sodass er letztlich an einer Überdosis starb, oder ob der Freund ihm die Tabletten verabreicht hatte. In diesem Zusammenhang könne dem 27-Jährigen auch nicht die Schuld an dem Tod des Burschen gegeben werden, sagte Feichtinger. Die Gerichtsmedizin stellte eine Morphium-Vergiftung als Todesursache fest.
Herkunft des Substitols ungeklärt
Der Vorfall ereignete sich im Zimmer des 15-Jährigen, neben dem Toten lagen zwei leere Spritzen und ein Filter. Woher das Substitol stammte, blieb ungeklärt. Der Beschuldigte rechtfertigte sich damit, er hätte seinen Freund besucht, und der habe die Tabletten bei sich gehabt. Als er aus dem Zimmer gegangen und dann wieder zurückgekehrt sei, habe der 15-Jährige röchelnd auf dem Boden gelegen. Deshalb hätte er ihm noch Wasser ins Gesicht geschüttet und ihn in eine stabile Seitenlage gebracht.
Von Herbst 2010 bis zum Drogentod des 15-Jährigen sind in jener Flachgauer Gemeinde insgesamt bereits drei Menschen nach dem Konsum von Drogen gestorben. Seit Jahren würden Drogenpräventions-Programme an den Schulen laufen, hatte der Bürgermeister im April betont. Mit Unterstützung des Landes werde man auch sogenannte "aufsuchende Jugendarbeit" betreiben, bei der man die jungen Menschen dort "abholen" will, wo sie sich aufhalten. Außerdem sollen die Eltern sensibilisiert werden.
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