Bedingte Strafe

Kassenleiter hob in Flachgauer Ort keine Gebühren ein

Salzburg
20.06.2011 13:42
Sieben Jahre lang hat der Kassenleiter einer Gemeinde im Flachgau in 256 Fällen ausständige Gebühren nicht eingefordert - laut Staatsanwaltschaft ist so ein Schaden in Höhe von 88.000 Euro für die Kommune entstanden. Vor einem Salzburger Schöffensenat legte der 53-Jährige am Montag ein reumütiges Geständnis ab: Er habe weder einem Mitbürger einen Gefallen getan noch sich selbst bereichert oder die Gemeinde schädigen wollen, sondern sei wegen seiner Depressionen überfordert gewesen. Das bereits rechtskräftige Urteil lautet auf 20 Monate bedingt wegen Amtsmissbrauchs.

Als der Beamte im Frühling 2010 im Krankenstand war, flog der "Schlamassel", wie er die Causa bezeichnete, nach Überprüfung der Buchhaltung auf. Bei den Rückständen handelte es sich etwa um die Grund- und Hundesteuer, um Abfall- und Kindergartengebühren. Teilweise habe er auch keine Mahnungen mehr erteilt, schilderte der Salzburger. Statt Exekutionen zu veranlassen, ließ er Mahnungen liegen oder buchte die Forderungen aus. "Ich bin mir vorgekommen wie eine Maschine, die nicht richtig läuft. Aus heutiger Sicht, wo ich wieder halbwegs gesund bin, verstehe ich nicht, wie es so weit kommen konnte", so der 53-Jährige vor Gericht.

Tat "durch krankheitsbedingtes Unvermögen"
Der langjährige Bedienstete wurde inzwischen in der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg psychotherapeutisch behandelt. Er darf jetzt für die Gemeinde weiterarbeiten, allerdings in einer untergeordneteren und schlechter bezahlten Position. Einen Teilschadensersatzbetrag von 5.000 Euro habe er bereits an die Gemeinde geleistet, weitere geforderte 5.000 Euro werde er anerkennen, sagte sein Verteidiger. Es liege aber kein wissentlicher Amtsmissbrauch vor, sein Mandant habe die Tathandlungen durch krankheitsbedingtes Unvermögen gesetzt.

Die Strafdrohung bei diesem Delikt reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft - überschreitet das Strafausmaß zwölf Monate, ist damit eigentlich der Amtsverlust verbunden. Der Schöffensenat sah diesen aber bedingt nach. Man wolle dem Salzburger nicht die Existenz nehmen und ihn aus seinem Leben reißen, argumentierte das Gericht.

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